Kinderbetreuung
Glandorf ist ein Ort, der Familien ein attraktives Lebensumfeld bietet. Für viele ist Glandorf ihr Zuhause, ihre Heimat und ihre Zukunft. Ob Großfamilie oder alleinerziehendes Elternteil: Mit unseren umfangreichen Betreuungsangeboten schaffen wir eine verlässliche Versorgung bei der Kinderbetreuung und tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.
Das Familienservicebüro der Gemeinde Glandorf hat den Auftrag, in allen Bereichen der Kindertagesbetreuung beratend, begleitend und vermittelnd tätig zu sein.
Daniela Plautz, Tel. (05426) 9499-10 ist Ansprechpartnerin für Eltern, Tagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) und Betreuungseinrichtungen.
Unsere Aufgaben:
- Wir bieten Informationen rund um die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren.
- Wir beraten Eltern und Tagespflegepersonen.
- Wir leisten Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge zur Kostenübernahme.
- Wir vermitteln qualifizierte Tagespflegepersonen und Babysitter.
- Wir informieren über die Anforderungen der Tätigkeit als Tagespflegeperson.
- Wir informieren Sie über Betreuungsmöglichkeiten in Schul- und Ferienzeiten.
- Wir begleiten den Betreuungsprozess vom Anfang bis zum Ende.
Die Gemeinde Glandorf möchte jetzt und in Zukunft eine möglichst gute Kinderbetreuung gewährleisten. Diese soll sich an den Bedarfen der Kinder und der Eltern orientieren.
Die Kinder sollen behütet und in einem guten Rahmen mit verbindlichen Beziehungen aufwachsen und gemäß ihres Alters gefördert werden können. Sie als Eltern möchten sich auf ein qualitativ hochwertiges Angebot der Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Trägern verlassen können.
Zudem unterstützt die Gemeinde Glandorf Familien durch den Glandorfer Familienpass. Mit dem Familienpass soll der Zugang zu Bildungsangeboten und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden. So können Inhaber des Familienpasses unter bestimmten Voraussetzungen z.B. zu den Kosten des Mittagessens in Glandorfer Schulen und Kindertageseinrichtungen einen 50-prozentigen Zuschuss erhalten.
Die Richtlinien zum Familienpass mit dem kompletten Förderungskatalog sowie einem Antragsformular für den Familienpass finden Sie unter der Rubrik "Rathaus & Politik, Download-Center, Familienpass". Ebenso erhalten Sie hier einen Antrag auf Auszahlung von Mitteln.
Bei Fragen zum Familienpass wenden Sie sich bitte an Herrn Papenbrock, Bürgerservice, Tel.: 05426/9499-17, E-Mail: Papenbrock@glandorf.de.
Das Familienservicebüro ist erreichbar:
Rathaus Glandorf
Familienservicebüro
Münsterstr. 11
49219 Glandorf
Tel.: (05426) 9499-10
Fax: (05426) 9499-33
E-Mail: plautz@glandorf.de
Unsere Öffnungszeiten:
Montag-, Dienstag- und Donnerstagvormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr
und Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
sowie nach Absprache
- Downloads:
Schulferienbetreuung_2024-_2.Version_002_copy_1 [pdf, 1.26 MB]
In der Pfarreiengemeinschaft Glandorf / Schwege gibt es drei Kindertagesstätten: Die St.- Johannis-Kindertagesstätte und den Christophorus-Kindergarten in Glandorf sowie den Marienkindergarten im Ortsteil Schwege.
Auf der Homepage www.kita-glandorf.de haben Sie die Möglichkeit, alle drei Kitas kennenzulernen. Träger der Einrichtungen ist der Katholische Gemeindeverband Kindertagesstätten Bad Laer – Glandorf – Remsede – Schwege mit Sitz in Bad Laer. Kinder aller Konfessionen und Nationalitäten finden hier den passenden Kindergartenplatz, um gemeinsam zu wachsen. Nähere Informationen zum Leitbild oder der Eingewöhnung können Sie am besten direkt bei Ihrem Wunschkindergarten anfragen.
Die St.- Johannis-Kindertagesstätte ist zudem ein Familienzentrum nach den Richtlinien des Landkreises Osnabrück. Das Familienzentrum ist ein Ort für alle werdenden Eltern und Eltern mit Kindern im Alter von null bis sechs Jahren, die in in Glandorf leben. Angeboten werden unter anderem Begegnung, Möglichkeiten zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungskompetenz, Unterstützung bei der Bewältigung des Familienalltages, Beratungen zur Entwicklung des Kindes und verlässliche Ansprechpartner, die ein offenes Ohr für die Anliegen der Glandorfer Familien haben.
Unsere inklusive Kindertagesstätte „Miteinander wachsen“ ist eine von 24 Einrichtungen der HHO Kindheit und Jugend gGmbH in Stadt und Landkreis Osnabrück. Wir gehören zur Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück, die seit über 60 Jahren Kinder und Erwachsene begleitet.
Bei uns sind alle Kinder - unabhängig von Herkunft, Religion, Nationalität, Weltanschauung oder Beeinträchtigung – herzlich eingeladen mit uns den Kita- Alltag zu gestalten.
Gemeinsamkeiten entdecken und sehen, wo wir uns unterscheiden und voneinander lernen können.
Unsere Kita-Kinder und wir lernen und entwickeln uns gemeinsam mit viel Spaß. Wir spielen und forschen, freuen uns kleine und große Menschen kennen zu lernen und sind neugierig auf all die bunten Dinge, die wir noch entdecken werden.
Für weitere Informationen zu unserer Inklusiven Kindertagesstätte Miteinander wachsen besuchen Sie gerne unsere Internetseite:
Inklusive Kindertagesstätte Miteinander wachsen.
Seit 2014 gibt es die Kinderstube am Sandknapp, in der Kinder von null bis drei Jahren in familiärer Atmosphäre liebevoll betreut werden. Neben jeder Menge Spaß und Spiel schätzen viele Eltern die hohe Flexibilität in der Betreuungszeit, die ihnen einen sorgenfreien Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglicht.
Kontakt:
Kinderstube am Sandknapp
Zum Sandknapp 4
49219 Glandorf
Tel.: (05426) 905 98 13
E-Mail: kinderstube@glandorf.de
Wir stellen uns vor:
Das Schweger Wichtelstübchen ist eine Großtagespflege für bis zu 10 Kinder von 1-3 Jahren. Wir, Insa Otte (Erzieherin) und Imke Laumann (Erzieherin) begleiten, spielen und betreuen ihre Kinder Montags bis Donnerstags von 7:00-14:30 Uhr. Folgende Räume stehen uns für unsere Großtagespflege, die zum 01.Februar 2023 gestartet ist, zur Verfügung:
Die Gemeinde Glandorf hat die untere Etage eines kleinen Häuschens angemietet, in der wir unseren Alltag mit den Kindern erleben. Es gibt einen kleinen, langgezogenen Flur, indem man super gut mit dem Rutscheauto fahren kann. Dort findet man auch die Garderoben für unsere Wichtelkinder.
Unser großer Schlafraum wird je nach Bedarf auch als Spiel- und Bewegungszimmer genutzt. (die Bettchen werden dann kurzerhand gestapelt zur Seite gestellt).
Unser Esszimmer dient als Mittelpunkt des Wichtelstübchens. Dort treffen wir uns um gemeinsam unsere Mahlzeiten einzunehmen, aber auch um z.B. den kreativen Bereich zu fördern.
Unser Spielzimmer gibt den Kindern die Möglichkeit, frei zu spielen. Unterschiedliche Spielmaterialien regen die Phantasie und den Spieltrieb an.
In unserer Küche wird täglich (außer Freitag) ein kindgerechtes Essen gezaubert. Eine gemütliche Eckbank lädt die Eltern, gerade in der Eingewöhnungszeit ein, sich aus dem Blickwinkel der Kinder zu ziehen und einen Kaffee oder Tee zu trinken.
Der kleine Garten gibt unseren Wichtelkindern die Möglichkeit, im Sand zu buddeln, mit den Rutscheautos zu fahren, zu schaukeln oder einfach nur im Gras zu sitzen und die Umgebung (z.B. Krabbeltiere, Vögel) zu beobachten.
Was ist uns wichtig:
Liebe Eltern, Sie vertrauen uns ihr Liebstes an! Da unser Wichtelstübchen klein und übersichtlich ist, können wir ihren Kindern Geborgenheit, Wärme und Zeit schenken. Wir sehen uns als familienergänzend und möchten Sie und ihre Kinder in liebevoller Achtsamkeit ein Stück des Lebensweges unterstützen und begleiten.
Wichtig ist uns, Lebensthemen der Kinder zu erkunden und in vielfältiger Weise auf ihre Freuden, Bedürfnisse und individuellen Entwicklungen einzugehen.
Dabei sind das freie Spiel und Bewegung unsere Schwerpunkte, auf denen unsere pädagogische Arbeit basiert.
„Spiel ist die höchste Form der Kindentwicklung“ (F. Fröbel)
Das Spielen ist für die Entwicklung von wesentlicher Bedeutung, da es zum kognitiven, körperlichen, sozialen und emotionalen Wohlbefinden von Kindern beiträgt. Spielen ist so wichtig für eine optimale, kindliche Entwicklung, dass es von den Vereinten Nationen als Grundrecht jedes Kindes anerkannt wurde! Das Spiel ermutigt Kinder mit der Welt um sie herum zu interagieren und sie zu erkunden. Dabei begleiten und unterstützen wir die Kinder situationsorientiert. Wir holen jedes einzelne Kind da ab, wo es entwicklungsbedingt momentan steht. Die Kinder sind aber dabei ihre eigenen Akteure des Spieles. Kinder sind von Natur aus neugierig eigenes und lernwillig. Jedes Kind hat seine eigene Persönlichkeit und deshalb sein Entwicklungs- und Lerntempo, das sehr unterschiedlich ist. Jedes Kind macht genau dann seinen nächsten Entwicklungsschritt, wenn es sich dafür bereit fühlt, also sicher mit dem bisher Erlernten ist. Immer wiederkehrende Rituale zur Orientierung geben ihnen dabei Sicherheit. Das Urvertrauen wird gestärkt. Die Selbstregulation wird im freien Spiel eingeübt und gelernt. Der Aufbau von Entscheidungskompetenzen wird gefördert. Kinder lernen, Angst, Wut und andere Emotionen im Spiel zu regulieren.
Kinder, die viel frei Spielen:
- sind selbstbewusster
- sind kreativer
- haben mehr Gelegenheiten Erfolgserlebnisse zu sammeln
- sind eher offen für Neues
- haben komplexer verknüpfte Gehirnzellen
- wissen eher, was ihnen guttut
- haben mehr Selbstvertrauen
- reagieren flexibler auf Unvorhergesehenes
- sind erfindungsreicher
- bewegen sich mehr
Freude am freien Spiel und all das, was Kinder beim Laufen, Springen, Krabbeln, Hüpfen u.s.w. oft unternehmen, hilft dabei, einen gesunden Körper aufzubauen. Durch Bewegung lernen Kinder ihre Gefühle, Empfindungen und Reaktionen darzustellen. Hier trägt Bewegung zum Erwerb von sozial-emotionalen Kompetenzen sowie motorischen Fähigkeiten bei. Des Weiteren wird durch Bewegung die kognitive Entwicklung gefördert. Die Verknüpfungen im Gehirn finden auf Grund der Aktivität der Sinnesorgane und der sensorischen Reize wie Riechen, Schmecken, Fühlen, Hören statt. Viel Bewegung führt zur Aktivierung der motorischen Zentren des Gehirns und ermöglicht somit das Erlernen und Verarbeiten von Wissen und Informationen. Nicht nur unser kleiner Garten mit Sandbereich und Schaukel bietet uns das, sondern auch unsere ländliche Umgebung. Wir haben die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe den Wald zu besuchen. Alleine der unebene Waldboden fördert schon bei den Kindern den Gleichgewichtssinn. Die sensorischen Reize werden stimuliert (z.B. den Wald riechen; die Vögel hören; das Moos fühlen). Man braucht keine aufgebaute Bewegungslandschaft, wenn man das Naheliegende nutzen kann!
Ernährung:
Wir bieten unseren Wichtelkindern sowohl Frühstück als auch selbstgekochtes Mittagessen an. Das Frühstück beinhaltet Körnerbrot (mal selbstgebacken, mal gekauft), Frischkäse, Leberwurst, Käse. Zum Frühstück wird immer Rohkost/Obst gereicht.
Das Mittagessen ist sogenanntes Alltagsessen. Es gibt einmal in der Woche Fleisch und dreimal in der Woche vegetarisches Essen. Zu jeder Mahlzeit wird auch wieder Rohkost angeboten. Zum Nachtisch wird einmal wöchentlich was Besonderes gereicht, wie z.B. Quark mit Streuseln, Naturjoghurt, Grießpudding. An den drei anderen Tagen bieten wir saisonales Obst an. Unsere Kinder helfen uns beim Erstellen des Mittagessens (z.B. wer es schon schafft Kartoffeln, Möhren, Äpfel schälen u.s.w.) Auch Essenswünsche der Kinder werden unbedingt berücksichtigt!
Feste Schließzeiten:
Unsere Schließzeiten werden Anfang des Kalenderjahres festgelegt und dann früh mitgeteilt, so dass Sie gut planen können.
Unter der obenstehenden Adresse/Telefonnummer können Sie mit uns gerne einen Termin vereinbaren, um uns und das Wichtelstübchen kennen zu lernen.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder!
Viele Grüße aus dem Wichtelstübchen
Insa Otte und Imke Laumann
So erreicht ihr uns:
Schweger Wichtelstübchen
Up de Haar 6
49219 Glandorf
Tel. 01514 – 2023417
info@wichtelstuebchen-schwege.de
- Bildergalerie:
- Downloads:
Bedarfsabfrage_Schweger_Wichtelstübchen [pdf, 255.02 KB]
Sollten Sie Interesse an einem Betreuungsplatz in der Großtagespflegestelle „Use Lütten“ haben, wenden Sie sich bitte direkt an die dort zuständigen Kindertagespflegepersonen unter der Telefonnummer: 0162 5668456.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sollten Sie Interesse an einem Betreuungsplatz bei den „Naturkindern“ haben, wenden Sie sich bitte direkt an die dort zuständige Kindertagespflegeperson, Frau Nina Rottmann, unter der Telefonnummer: 0177 - 2758380, hello@wunderbare-naturkinder.de.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sehr geehrte Eltern,
für das kommende Kindergartenjahr 2025/26 wird die Gemeinde Glandorf die Anmeldungen für die Kindergarten- und Krippenplätze in den drei katholischen Kindergärten und der Inklusiven Kindertagesstätte Miteinander Wachsen wieder in einem Onlineportal erfassen. Auch für die Großtagespflegestellen Kinderstube am Sandknapp und Schweger Wichtelstübchen können Sie sich im Onlineportal anmelden.
Das Online Anmeldeportal wird in diesem Jahr in den Monaten Oktober und November 2024 geöffnet sein.
Hierzu folgender Link (erst ab 01.10.2024 im laufe des Vormittags aktiviert):
https://online-anmeldung.glandorf.de/anmeldung.html
Bevor Sie die Anmeldung Ihres Kindes vornehmen, lesen Sie bitte die Erläuterungen unter Häufig gestellte Fragen
In folgenden Fällen ist eine (ggf. erneute) Anmeldung erforderlich:
- Das Kind wird erstmals für die Betreuung in einer Kindertagesstätte angemeldet
- Das Kind wechselt aus der Krippe in den Kindergarten
- Die Eltern wünschen den Wechsel in eine andere Kindertagesstätte
- Das Kind war im Vorjahr bereits angemeldet, hat aber für 2024/25 keinen Platz in einer Einrichtung bekommen
Die Leiterinnen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen und die Großtagespflegestellen stehen den Eltern nach Terminabsprache gerne für individuelle Gespräche zur Verfügung.
Die Eingabe in das Online-System stellt noch keine Platzzusage dar.
Die Plätze werden weiterhin von den Einrichtungsleiterinnen vergeben, das Onlineportal unterstützt die Leiterinnen bei der Organisation.
Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen oder bei der Anmeldung Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Glandorf, Frau Plautz, Tel. 05426-9499-10.
Hier erhalten Sie nähere Informationen über die jeweiligen Einrichtungen.
Das Anmeldeportal für das Kindergartenjahr 2024/25 ist geschlossen.
Die Zu- und Absagen für Kindergarten- und Krippenplätze werden voraussichtlich Ende Februar 2025 von den Einrichtungen verschickt.
Die Zu- und Absagen für das Schweger Wichtelstübchen und die Kinderstube am Sandknapp werden vom Familienservicebüro verschickt.
Betreuungsangebot des Jugendhilfeträgers
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. an der Grundschule Glandorf
Das Betreuungsangebot an der Grundschule in Glandorf umfasst ein gemeinsames Mittagessen, Unterstützung bei den Hausaufgaben, sowie vielfältige Beschäftigungsangebote im sportlichen, musisch-kulturellen, kreativ-künstlerischen und sozialen Bereich. Zusätzlich werden wir mit unserem pädagogisch qualifizierten Betreuungskräften die Frühbetreuung begleiten.
Die Früh- und Nachmittagsbetreuung versteht sich familienergänzend und nicht losgelöst vom familiären Geschehen. Eine gute Zusammenarbeit mit der Schule, den Eltern und dem Schulträger im Sinne der Bedarfe der Kinder ist uns eine Herzensangelegenheit.
Die Frühbetreuung beinhaltet eine flexible Bringzeit zwischen 7:00 und 07:30 Uhr, so dass um 07:30 Uhr mit einem gemeinsamen Morgenritual gestartet werden kann.
Die Nachmittagsbetreuung beginnt mit dem gemeinsamen Mittagessen und einer anschließenden Hausaufgabenbetreuung. Kinder, die nicht mehr an einer AG teilnehmen, können um 14.00 Uhr abgeholt werden.
Die Kinder haben bis 15:30 Uhr die Möglichkeit, an unterschiedlichen AG Angeboten teilzunehmen. Da uns Partizipation ein Anliegen ist, beziehen wir die Wünsche der Kinder in die pädagogische Gestaltung der Nachmittagsangebote mit ein.
Anmeldungen sind ab dem 01.07.2024 bis zum 08.07.2024 per Mail oder per Post möglich an:
Leitung Ganztag
Frau Maria Schröder
Brückenstraße 3
49080 Osnabrück
Mobil: 0172-2079038
Bitte füllen Sie den Anmeldebogen vollständig aus. Zusätzlich benötigen wir eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre aktuellen Arbeitszeiten.
Bei Geschwistern benötigen wir für jedes Kind eine Anmeldung. Schüler*innen die bereits im Schuljahr 23/24 unsere Betreuung besucht haben, müssen erneut angemeldet werden.
Früh- und Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Schwege
Sie können Ihr Kind mit dem im Anhang befindlichen Anmeldebogen (Anmeldebogen Schulbetreuung Grundschule Schwege 2024) für die Früh- und Nachmittagsbetreuung in der Grundschule Schwege anmelden. Der Anmeldebogen beinhaltet auch den Abfragebogen zur Berechnung des Kostenbeitrages.
Ihre Anmeldung für die Früh- und Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Schwege ist bis spätestens Freitag, den 28.07.2024 beim Familien-Service-Büro der Gemeinde Glandorf einzureichen.
Kostenbeitrag:
Die Berechnung des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme der Früh- und Nachmittagsbetreuung in den Grundschulen erfolgt über das Familien-Service-Büro der Gemeinde Glandorf, ebenso die Abrechnung des Mittagessens. Der Preis je Mahlzeit beträgt 4,50 € inkl. Dessert.
Den Abfragebogen zur Berechnung des Kostenbeitrages finden Sie zum Download im Anhang.
Bei Fragen wenden Sie bitte an Frau Plautz, Familien-Service-Büro, unter 05426 / 9499-10 oder plautz@glandorf.de
- Downloads:
Anmeldung_Schulbetreuung_Grundschule_Schwege_2024 [pdf, 143.55 KB]Anmeldung_Betreuungsangebot_Grundschule_Glandorf_2024 [pdf, 463.00 KB]
Informationen für Eltern die „Kindertagespflege“ in Anspruch nehmen möchten:
Grundsätzliches zur Kindertagespflege
Als Kindertagespflege wird die Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson, eine Tagesmutter oder einen Tagesvater, im familiennahen Umfeld bezeichnet.
Seit 2005 stellt die Kindertagespflege neben der institutionellen Betreuung ein gleichwertiges Betreuungsangebot für Kinder bis drei Jahren dar und wird seitdem öffentlich gefördert.
Für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege ist ein Antrag (siehe Downloadcenter) beim Familien-Service-Büro zu stellen. Liegen alle Voraussetzungen der §§ 22 ff. des Sozialgesetzbuches 8. Teil (SGB VIII) und der Satzung des Landkreises Osnabrück über die Kindertagespflege vor, so wird der Antrag bewilligt.
Kindertagespflege soll ebenso wie die institutionelle Betreuung die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie ergänzen und unterstützen.
Kindertagespflege zeichnet sich durch eine besonders flexible und individuelle Förderung aus. Die Betreuung in einer Tagespflegestelle mit maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern in überschaubaren Räumlichkeiten und der enge Bezug zu einer gleichbleibenden Betreuungsperson vermitteln ein hohes Maß an Sicherheit und Orientierung und kommen insbesondere der Entwicklung der Kleinsten entgegen.
Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung haben Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte. Sie können ergänzend in Kindertagespflege gefördert werden, wenn die Förderung in der Kita aufgrund der berufs- oder ausbildungsbedingten Abwesenheit der Eltern nicht ausreichend ist.
Eltern von Kindern im Schulalter sollten bei Bedarf zunächst die Betreuungsangebote in der Schule in Anspruch nehmen. In Einzelfällen wird Kindertagespflege aufgrund von Berufstätigkeit oder aus pädagogischen Gründen ergänzend zur Schulbetreuung bewilligt.
Unterschiedliche Formen der Kindertagespflege:
Im Haushalt der Tagespflegeperson
Die gängigste Form der Kindertagespflege ist die Förderung des Kindes im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson. Diese Tätigkeit wird in der Regel als selbständige Arbeit ausgeübt. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder variiert aufgrund der individuellen Betreuungsvoraussetzungen (Räumlichkeiten, Anzahl eigener Kleinkinder).
Im Haushalt der Eltern des Kindes
Kinder (ggf. auch mehrere Geschwister) können in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung betreut werden. Die Kindertagespflegeperson ist von den Eltern weisungsabhängig, daher besteht in der Regel ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind die Arbeitgeber der Tagespflegeperson.
In anderen geeigneten Räumen
In Niedersachsen ist es seit 2007 möglich, Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen anzubieten – zum Beispiel in einer eigens zu diesem Zweck angemieteten Wohnung. Oft arbeiten in dieser Betreuungsform zwei oder drei Tagespflegepersonen zusammen in einer Großtagespflegestelle.
Die Großtagespflege bietet die Möglichkeit eines kollegialen Austausches und vereinfacht Vertretungsregelungen, da eine der täglich vertrauten Betreuungspersonen immer anwesend ist. Eltern schätzen an dieser Betreuungsform die größere Auswahl an Spielpartnern für ihr Kind
Informationen für die Eltern
Ablauf der Vermittlung: einer Tagespflegeperson
Die Eltern melden sich möglichst frühzeitig im Familien-Service-Büro, um in einem persönlichen Beratungsgespräch den individuellen Förderbedarf und die Antragsstellung zu klären. Wir suchen nach einer möglichst ortsnahen und von den gewünschten Betreuungszeiten her passenden Tagespflegeperson.
Eltern und Kindertagespflegeperson lernen sich bei einem ersten Kontakt kennen und entscheiden nach ersten ausführlichen Gesprächen (Vorstellung zu Erziehungsfragen, Wünsche, Erwartungen, Ängste), ob sie sich „ein Miteinander“ vorstellen können. Es ist sehr wichtig, rechtzeitig vor dem ersten Arbeitstag mit einer Eingewöhnung des Kindes in die Tagespflegestelle zu starten. Die Zeit der Eingewöhnung kann je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes unterschiedlich lang ausfallen.
Kostenbeitrag in der Kindertagespflege:
Die Höhe des monatlichen Kostenbeitrages (in pauschalierter Form) richtet sich zum einen nach dem zu versteuernden Einkommen der Eltern laut Steuerbescheid für das Kalenderjahr, das zwei Jahre vor der Inanspruchnahme der Kindertagespflege liegt. Zum anderen sind die bewilligten Förderstunden ausschlaggebend.
Die Satzung über die Gewährung von Pflegegeld an die Kindertagespflegeperson und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege im Landkreis Osnabrück (Kindertagespflegesatzung) regelt Näheres.
Ist gilt Satzung vom 01.01.2023 für Kindertagespflege im Landkreis Osnabrück.
Die Kostenbeiträge sind wie folgt gestaffelt:
Staffelung des Kostenbeitrags |
Familieneinkommen (zu versteuerndes Einkommen aller Kostenbeitragsschuldner) |
1,00 € pro Stunde (Einkommensgruppe 1) |
bis 37.500,00 € |
1,50 € pro Stunde (Einkommensgruppe 2) |
über 37.500,00 € |
2,00 € pro Stunde (Einkommensgruppe 3) |
über 50.000,00 € |
Werden zwei Geschwisterkinder in Kindertagespflege und/oder in Tageseinrichtungen im Sinne des § 22 SGB VIII (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) beitragspflichtig gefördert, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für das zweite Kind, wenn dieses in Kindertagespflege gefördert wird, um 50 %.
Werden mehr als zwei Geschwisterkinder beitragspflichtig wie vor in Kindertagespflege gefördert, wird für die weiteren Kinder, wenn diese in Kindertagespflege gefördert werden, kein Kostenbeitrag erhoben.
Möchten Sie für Ihr Kind Kindertagespflege in Anspruch nehmen, bei einer privat tätigen Tagespflegeperson oder in einer Großtagespflegestelle, stehen Ihnen hier die dafür notwendigen Formulare zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formulare geben Sie bitte im Familien-Service-Büro ab oder mailen Sie diese an: plautz@glandorf.de.
Dafür sind in der Regel folgende Unterlagen auszufüllen.
- Antrag KiTP 2023
- Antrag KiTP Anlage 1 Notwendigkeit und zum Umfang -Stand 2018-12-18
- Antrag KiTP Anlage 2 KiTPP Stand 2022-12-01 mit Kenntnisnahme Masernschutz
Beachten Sie auch, dass die Anlage 2 auch von der zuständigen Kindertagespflegeperson unterschrieben werden muss!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt, welches Ihnen ebenfalls zum Download zur Verfügung steht.
- Downloads:
Antrag_KiTP_Anlage_3_Arbeitgeber_Stand_2018-12-18_aktiv_2 [pdf, 1.02 MB]Antrag_KiTP_Anlage_5_Schule_Stand_2018-12-18_aktiv_2 [pdf, 1.00 MB]Info-Blatt_Kindertagespflege_Stand_2020-07-15_2 [pdf, 135.03 KB]Antrag_KiTP_2023 [pdf, 144.16 KB]Info-Blatt_Masernschutzgesetz_Wie_weise_ich_Masernschutz_nach_- [pdf, 234.62 KB]Info-Blatt_Kindertagespflege_Eltern_Stand_2022-12-01 [pdf, 248.52 KB]