Bürgerservice
Sie möchten sich in der Gemeinde Glandorf als Neubürger anmelden, haben Fragen zu Pässen und Ausweisdokumenten, Gewerbemeldungen oder wollen einen Führerscheinantrag stellen? Dann sind mit Ihren Anliegen im Bürgerservice genau richtig. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Die folgenden Rubriken informieren Sie über die wichtigsten Angebote der Verwaltung und die jeweils zuständigen Ansprechpartner.
In Sachen | Fachdienst | Zimmer | Telefon |
---|---|---|---|
Abbruch von Gebäuden | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Abfallfragen | AWIGO | (05401) 365555 | |
Abgaben | Zentrale Angelegenheiten | 26 | 9499-26 |
Abstammungsurkunden | Zentrale Angelegenheiten | 23 | 9499-23 |
Abwasserbeseitigung | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Adoptionen | Zentrale Angelegenheiten | 23 | 9499-23 |
An- und Ummeldungen | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Anmeldung der Eheschließung | Zentrale Angelegenheiten | 23 | 9499-23 |
Anschlussbeiträge | Bauen und Umwelt | 18 | 9499-18 |
Arbeitslosengeld II | Bürgerservice | 15 | 9499-15 |
Asylangelegenheiten | Bürgerservice | 13 | 9499-13 |
Aufenthaltsbescheinigung | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Auskunftssperren | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
BaföG- Anträge | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Bauanträge | Bauen und Umwelt | 18 | 9499-18 |
Bauvoranfragen | Bauen und Umwelt | 18 | 9499-18 |
Bebauungspläne | Bauen und Umwelt | 18 | 9499-18 |
Beglaubigungen | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Brandschutz | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Busfahrpläne | Bürgerservice | 19 | 9499-21 |
Denkmalpflege | Bauen und Umwelt | 18 | 9499-18 |
Ehefähigkeitszeugnisse | Zentrale Angelegenheiten | 23 | 9499-23 |
Eheschließungen | Zentrale Angelegenheiten | 23 | 9499-23 |
Elternbeiträge (Kindergarten) | Familien-Service-Büro | 10 | 9499-10 |
Entwässerung | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Erschließungsbeiträge | Bauen und Umwelt | 18 | 9499-18 |
Erziehungsgeldanträge | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Familienbücher | Zentrale Angelegenheiten | 23 | 9499-23 |
Familienpässe | Bürgerservice | 19 | 9499-14 |
Feuerlöschwesen | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Finanzwesen | Zentrale Angelegenheiten | 25 | 9499-25/-26/-27 |
Fischereischeine | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Fremdenverkehr | Bürgerservice | 28 | 9499-20/-21 |
Führerscheine | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Fundsachen | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Führungszeugnisse | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Gartenabfälle | AWIGO (Grünabfallsammelplatz) | (05401) 365555 | |
Geburt (Beurkundung) | Zentrale Angelegenheiten | 23 | 9499-23 |
Gefahrenabwehr | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Gewerbeangelegenheiten | Bürgerservice | 19 | 9499-22 |
Gewerbezentralregister | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Gewerbesteuer | Zentrale Angelegenheiten | 25 | 9499-25 |
Grundsteuer | Zentrale Angelegenheiten | 26 | 9499-26 |
Haftpflichtschäden | Zentrale Angelegenheiten | 24 | 9499-24 |
Hausanschlüsse | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Haushaltsbescheinigung für Kindergeldanträge | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Hauskläranlagen | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Hausnummern | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Heilverfahren (Kuranträge) | Bürgerservice | 19 | 9499-21 |
Heiratsurkunden | Zentrale Angelegenheiten | 23 | 9499-23 |
Hundehaltung | Bürgerservice | 19 | 9499-22 |
Hundesteuer | Zentrale Angelegenheiten | 26 | 9499-26 |
Jubiläen | Zentrale Angelegenheiten | 17 | 9499- 17 |
Kanalanschluss | Bauen und Umwelt | 12 | 9499- 12 |
Kanalgebühren | Zentrale-Angelegenheiten | 26 | 9499- 26 |
Kindergärten | Familien-Service-Büro | 10 | 9499-10 |
Kindergartenbeiträge | Familien-Service-Büro | 10 | 9499-10 |
Kindergeldanträge | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Kinderspielplätze | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Kirchenaustritte | Zentrale Angelegenheiten | 23 | 9499-23 |
Kulturelle Angelegenheiten | Zentrale Angelegenheiten | 19 | 9499-21 |
Lastenzuschuss | Bürgerservice | 19 | 9499-13 |
Lebensbescheinigungen | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Mahnwesen | Zentrale Angelegenheiten | 26 | 9499-26 |
Marktwesen | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Meldebescheinigungen | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Mietzuschuss | Bürgerservice | 19 | 9499-13 |
Müllabfuhr | AWIGO | (05401) 365555 | |
Namensänderungen | Zentrale Angelegenheiten | 23 | 9499-23 |
Natur- und Landschaftsschutz | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Obdachlose | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Öffentliche Sicherheit und Ordnung | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Ölunfälle | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Ortspläne | Bürgerservice | 19 | 9499-21 |
Ortsplanung | Bauen und Umwelt | 18 | 9499-18 |
Park- und Gartenangelegenheiten | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Personalausweise | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Personenstandswesen | Zentrale Angelegenheiten | 23 | 9499-23 |
Plakatanschlag | Bauen und Umwelt | 18 | 9499-18 |
Postein- und Ausgang | Zentrale Angelegenheiten | 17 | 9499-17 |
Reisepässe | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Rentenangelegenheiten | Bürgerservice | 19 | 9499-21 |
Rundfunkgebührenbefreiung (Anträge) | Bürgerservice | 19 | 9499-14 |
Sammlungen | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Schädlingsbekämpfung | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Schiedsmannangelegenheiten | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Schulangelegenheiten | Zentrale Angelegenheiten | 17 | 9499-17 |
Schutz der Sonn- und Feiertage | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Sondernutzungen | Bauen und Umwelt | 18 | 9499-18 |
Sozialhilfe (SGB XII) | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Spendenbescheinigung | Zentrale Angelegenheiten | 25 | 9499-25 |
Sperrmüllabfuhr | AWIGO | (05401) 365555 | |
Spielplätze | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Sportangelegenheiten | Zentrale Angelegenheiten | 24 | 9499-24 |
Sterbefälle | Zentrale Angelegenheiten | 23 | 9499-23 |
Straßenunterhaltung | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Straßenbeleuchtung | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Streupflicht | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Tourist- Information | Bürgerservice | 19 | 9499-21 |
Ummeldung | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Umweltschutz | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Unterschriftenbeglaubigungen | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Untersuchungsberechtigungsscheine | Bürgerservice | 19 | 9499-20/-22 |
Vaterschaftsanerkennung | Zentrale Angelegenheiten | 23 | 9499-23 |
Veranstaltungen | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Verkaufsoffener Sonntag | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Verkehrsschilder | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Vollstreckungsangelegenheiten | Zentrale Angelegenheiten | 25 | 9499-25 |
Wahlen | Bürgerservice | 19 | 9499-14 |
Wasseranschlüsse | Bauen und Umwelt | 12 | 9499-12 |
Wassergeld | Zentrale Angelegenheiten | 26 | 9499-26 |
Wohngeld | Bürgerservice | 19 | 9499-13 |
Zivilschutz | Bürgerservice | 14 | 9499-14 |
Zwangsbeitreibung | Zentrale Angelegenheiten | 25 | 9499-25 |
Hier finden Sie die Anschriften der wichtigsten Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
Agentur für Arbeit Dienststelle Georgsmarienhütte Oeseder Str. 107 49124 Georgsmarienhütte (05401) 855-0 |
Amtsgericht Bad Iburg, Schloß 49186 Bad Iburg (05403) 73 02-0 |
Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Nieders. |
Bezirksschornsteinfeger Torsten Peters Hohenbrink 33 A 49186 Bad Iburg (05403) 79 59 95 |
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Hannoversche Str. 6-8 49084 Osnabrück Kostenfreies Service-Telefon: (0800) 10 00 48 10 |
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Schillerstr. 15 49074 Osnabrück (0541) 350 77-0 |
Familienkasse Osnabrück Hannoversche Str. 6-8 49084 Osnabrück (0800) 455 55 30 |
Finanzamt Osnabrück-Land Winkelhausenstr. 24-28 49090 Osnabrück (0541) 58 42-0 |
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Bramscher Str. 134-136 49088 Osnabrück (0541) 69 29-0 |
Hauptzollamt Osnabrück Meller Str. 272 49082 Osnabrück (0541) 50 66- 0 |
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Neuer Graben 38 49074 Osnabrück (0541) 353-0 |
KFZ-Zulassungsstelle Landkreises Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück (0541) 502-20000 |
Kommunale Arbeitsvermittlung (MaßArbeit kAöR) Am Krümpel 2 49201 Dissen a.T.W. (05421) 931 27 11 |
Kreisverwaltung Landkreis Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück (0541) 501-0 |
Karrierecenter der Bundeswehr Wilhelmshaven |
Postagentur Kolpingstr. 4 (Zugang über Parkring) 49219 Glandorf (05426) 93 00 63 |
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Johann-Domann-Str. 2 49080 Osnabrück (0541) 503-500 |
Straßenmeisterei Bad Iburg Münsterstr. 65 49186 Bad Iburg (05403) 795 59-18 |
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstellen Osnabrück Iburger Str. 30 49082 Osnabrück (0541) 58 45-1 |
Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd Malberger Str. 13 49124 Georgsmarienhütte Tel.: (05401) 82 92-0 Fax: (05401) 82 92-11 Internet: www.wbv-osnabrueck-sued.de |
Sie erhalten bei uns:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
Ihre Ansprechpartner sind Christin Stammermann, Tel. (05426) 9499-19 und Anja Pille, Tel. (05426) 9499-20.
Personalausweis
Für die Beantragung sind folgende Dokumente erforderlich:
- Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass (falls vorhanden)
- Ein aktuelles Lichtbild
- Falls das o.g. Dokument für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss
- Geburts- oder Heiratsurkunde im Original bei erstmaliger Antragstellung oder bei Verlust, wenn der vorherige Personalausweis nicht in Glandorf ausgestellt worden ist
Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen, gegebenenfalls unter Vorlage der Zustimmungserklärung.
Gebühren
Für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Für Antragsteller über 24 Jahren: 37,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
Vorläufiger Personalausweis
Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich!
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wer bereits einen gültigen Reisepass hat, genügt damit seiner Ausweispflicht.
Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen.
Benötigte Unterlagen
- Bisheriger Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderausweis
- ggf. Zustimmungserklärung
- ein aktuelles Lichtbild
Falls das o.g. Dokument für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss
Gebühren
10 Euro
Reisepass
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und volljährig sein. Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Der Reisepass ist bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig, ansonsten zehn Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Benötigte Unterlagen:
- Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder
- Personalausweis beziehungsweise Kinderreisepass
- gegebenenfalls Zustimmungserklärung
- ein aktuelles Lichtbild
Falls das o.g. Dokument für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss.
Gebühren
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 60 Euro
Für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind: 37,50 Euro
Expresszuschlag: 32 Euro
Zusätzliche Gebühr für den 48-Seiten-Pass: 22 Euro
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass kann kurzfristig ausgestellt werden, wenn unverzüglich ein Reisepass benötigt wird und die rechtzeitige Auslieferung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und volljährig sein. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen. Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Pass ist sofort erhältlich.
Benötigte Unterlagen
- Alter Reisepass oder Personalausweis beziehungsweise Kinderausweis/Kinderreisepass
- gegebenenfalls Zustimmungserklärung
- ein aktuelles Lichtbild
Falls das o.g. Dokument für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss
Gebühren
26 Euro
- Downloads:
Antrag_Kinderreisepass [pdf, 226.48 KB]
Steuerhebesätze ab dem 01. Januar 2025
Grundsteuer A | 335 v. H. |
Grundsteuer B | 335 v. H. |
Gewerbesteuer | 380 v. H. |
Hundesteuer
Ersthund zum vollen Steuersatz | 54,00 € / Jahr |
Zweithund zum vollen Steuersatz | 72,00 € / Jahr |
weitere Hunde zum vollen Steuersatz | 96,00 € / Jahr |
Ersthund zum ermäßigten Steuersatz | 27,00 € / Jahr |
Zweithund zum ermäßigten Steuersatz | 36,00 € / Jahr |
gefährliche Hunde | 660,00 € / Jahr |
Wasser-/Abwassergebühren
2025 | nachrichtl. Vorjahr: | |
Frischwassergebühr | 1,68 € / cbm zzgl. gesetzl. UST | 1,48 € / cbm zzgl. gesetzl. UST |
Schmutzwasser | 3,96 € / cbm | 3,96 € / cbm |
Niederschlagswasser | 43,24 € je angef. 100 qm | 39,80 € je angef. 100 qm |
Wir helfen Ihnen bei all Ihren Fragen zum Thema Rente und unterstützen Sie bei der Antragstellung und den Formalitäten, zum Beispiel bei:
- Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Erziehungsrente
- Anträgen auf Hinterbliebenenrenten
- Anforderung von Rentenauskünften beim zuständigen Versicherungsträger
- Klärung von Unstimmigkeiten in Rentenbescheiden
- Beglaubigung von Rentenunterlagen
Ihre persönliche Ansprechpartnerin vor Ort ist Gisela Uhlenhake, Tel. (05426) 9499-21.
Wir tragen dazu bei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Das Aufgabenfeld ist sehr differenziert. Typische Handlungsfelder sind etwa:
- Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
- Lärmschutz
- Räum- und Streupflicht
- Hundehaltung
- Veranstaltungen
- Feuerwerk
Ihr Ansprechpartner innerhalb der Gemeinde ist Jürgen Leimkühler, Tel. (05426) 9499-14
Uns ist es wichtig, Flüchtlinge bestmöglich zu unterstützen. Ansprechpartnerin ist die Flüchtlingssozialarbeiterin Darya Tofiq, Tel. (05426) 9499-30.
Die politische Gemeinde hat zudem gemeinsam mit der Katholischen und der Evangelischen Kirchengemeinde den „Arbeitskreis Flüchtlinge und Integration in Glandorf“ gegründet. Dieser Arbeitskreis koordiniert das ehrenamtliche und professionelle Engagement. Ziel ist es, die Flüchtlinge in Glandorf nicht nur zu unterstützen, sondern in das Gemeindeleben zu integrieren.
Ein fester Wohnsitz ist dabei einer der ersten Schritte. Daher suchen wir weiterhin Mietwohnungen, sowohl Ein-Zimmer-Wohnung als auch größere Wohneinheiten, denn oft werden nicht nur einzelne Personen untergebracht, sondern Familien. Darüber hinaus sind wir dankbar für weitere Hilfe wie Sachspenden, Geldspenden, die Übernahme von Patenschaften, Begleitservice, u.v.m.
Jeder, der den Arbeitskreis unterstützen möchte, ist herzlich willkommen. Bitte füllen Sie im ersten Schritt diesen Fragebogen aus.
Wir freuen uns darüber hinaus über Anregungen, Vorschläge und Ideen.
In Glandorf können sich Paare sowohl im Standesamt des Rathauses als auch in der historischen Windmühle das Jawort geben. Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Eheschließung. Ihre Ansprechpartnerin und Standesbeamtin ist Marlies Schnaars , Tel. (05426) 9499-23.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes zuständig, in dem mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung kann auf Wunsch bei jedem Standesamt innerhalb Deutschlands erfolgen. Die Standesbeamtin teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für eine vorher notwendige Anmeldung der Eheschließung benötigen.
Grundsätzlich sind während der regulären Öffnungszeiten des Standesamtes in Glandorf Trauungen möglich. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, außerhalb dieser Zeiten einen Termin zu vereinbaren, beispielsweise an einem Freitagnachmittag oder an einem ersten Samstag im Monat. Unsere Mitarbeiterin des Standesamtes informiert Sie darüber, wann Sie dieses Angebot nutzen können. Für diese Wunschtermine wird eine Extragebühr in Höhe von 100 Euro erhoben.
Termine für die Eheschließung können zusammen mit der Anmeldung der Eheschließung sechs Monate im Voraus telefonisch reserviert werden.
Folgende Gebühren fallen an:
Anmeldung der Eheschließung (deutsches Recht): 50 €
Anmeldung der Eheschließung (ausländisches Recht): 90 €
Anmeldung von einem auswärtigen Standesamt: 40 €
Eheurkunde: 15 €
Trauung außerhalb der Dienstzeit: 100 €
Stammbuch: 20 €
Windmühle: 100 €
Kontakt:
Standesamt Glandorf
Marlies Schnaars
Münsterstr. 11
49219 Glandorf
Tel.: (05426) 9499-23
E-Mail: schnaars@glandorf.de
Sprechzeiten:
Montag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Jährlich werden bei uns im Fundüro viele Fundstücke abgegeben. Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind. Der Umgang mit Fundsachen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen §965 bis § 984 geregelt.
Bei uns ist für Fundsachen der Bürgerservice zuständig. Ihre Ansprechpartner sind Christin Stammermann, Tel. (05426) 9499-22 und Anja Pille, Tel. (05426) 9499-20.
Sie haben etwas gefunden?
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, ist verfplichtet, die Fundsache unverzüglich anzuzeigen. Wir als Verwaltung registrieren und verwahren die Wertgegenstände.
Sollte es sich um einen Gegenstand handeln, den die Person, die ihn verloren hat, dringend benötigt – etwa Geldbörse oder Schlüssel – geben Sie die Fundsache am besten bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle ab, sofern der Bürgerservice im Rathaus nicht geöffnet sein sollte.
Aufbewahrungsfristen/Eigentumserwerb
Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate und läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fund gemeldet wurde. Ist der Eigentümer nicht bekannt oder macht er seine Rechte an der Fundsache nicht geltend, geht der Fund automatisch in das Eigentum des Finders über. Ausnahme: Es handelt sich um ein Fundstück mit personenbezogenen Daten (z.B. Ausweis, Schlüssel).
Finderlohn
Der vom Verlierer an den Finder zu entrichtende Finderlohn beträgt 5 Prozent des Schätzwertes bei einem Wert bis 500 Euro, darüber hinaus 3 Prozent vom Mehrwert.
Sie haben etwas verloren?
Bitte wenden Sei sich an den Bürgerservice bei uns im Rathaus. Dort können Sie den Verlust anzeigen. Oder erfragen, ob etwas abgegeben wurde.
Kleinere Rechtsstreitigkeiten oder sogenannte Bagatellfälle wie etwa ein Streit unter Nachbarn, Sachbeschädigung oder Beleidigung können oft außergerichtlich geklärt werden – mithilfe eines Schlichtungsverfahrens. Die gegenüberstehenden Parteien werden dabei von offiziell bestellten Schiedspersonen des zuständigen Schiedsamtes begleitet. Ihre Aufgabe ist es, zu schlichten und zu vermitteln. Außerdem tragen sie mit einer gütlichen Einigung dazu bei, den beiden Parteien Zeit und Geld zu sparen.
Schiedspersonen wählt der Rat der Gemeinde auf fünf Jahre, zudem müssen sie durch den Direktor des Amtsgerichtes Bad Iburg bestätigt werden. Im Streitfall ist immer das örtliche Schiedsamt zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt. Für die Gemeinde Glandorf ist Ihr ehrenamtlicher Ansprechpartner:
Schiedsperson
Matthias Mennemann
Hemelinger Weg 3
49219 Glandorf
Tel.: (05426) 93 34 42
Die Stelle der ehrenamtlichen stellvertretenden Schiedsperson ist derzeit vakant. Wir freuen uns über Bewerbungen. Auskunft erteilt Jürgen Leimkühler, Fachdienstleiter Bürgerservice, unter Tel. (05426) 9499-14.
Weitere Informationen finden Sie unter diesen Links:
Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
Gemeindliche Schiedsämter
Das Nds. Schiedsamt
Wohngeldreform der Bundesregierung: höheres Wohngeld ab dem 01. Januar 2023
Zum 01. Januar 2023 ist eine neue Wohngeldreform in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Voraussetzung ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten und Belastungen) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind. Antragsformulare erhalten Sie entweder im Rathaus oder zum Herunterladen im Anhang.
Ob Sie einen grundsätzlichen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Link: www.wohngeldrechner.nrw.de
- Downloads:
Hinweisblatt_zum_Wohngeldantrag,_Stand_23.03.2023 [pdf, 124.98 KB]Bund-Antrag_auf_Mietzuschuss(barrierefrei)_Stand_03.05.2023 [pdf, 4.04 MB]Antrag_auf_Lastenzuschuss(barrierefrei)_Stand_03.05.2023 [pdf, 5.36 MB]