Aktuelle Bauleitverfahren
Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in die Planung einzubinden. Sie als Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, sich zu den Vorhaben zu äußern. An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Einsicht in die aktuellen Planungsabsichten der Gemeinde zu nehmen. Aktuell in der Aufstellung befindliche Bebauungspläne sowie Änderungen im Flächennutzungsplan stehen hier zum Download zur Verfügung und liegen im Rathaus der Gemeinde beim Fachdienst Planen und Bauen aus. Anregungen, Bedenken oder anderweitige Planungsvorschläge können eingereicht werden.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 231 „Heidestraße“, 2. Änderung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
B E K A N N T M A C H U N G
der
Gemeinde Glandorf
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 231 „Heidestraße“, 2. Änderung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Glandorf hat in seiner Sitzung am 13.03.2024, nach Vorberatung durch den Bau-, Planungs-, und Umweltausschuss am 12.03.24, den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Inhalt dieser 2. Bebauungsplanänderung ist die teilweise Rücknahme des festgesetzten Regenrückhaltebeckens im Südwesten und die Aufhebung von Pflanzbindungen und -geboten im nördlichen Teilbereich der Fläche, die eine umfassendere und flexiblere Flächenausnutzung zum Hintergrund haben.