Aktuelle Bauleitverfahren
Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in die Planung einzubinden. Sie als Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, sich zu den Vorhaben zu äußern. An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Einsicht in die aktuellen Planungsabsichten der Gemeinde zu nehmen. Aktuell in der Aufstellung befindliche Bebauungspläne sowie Änderungen im Flächennutzungsplan stehen hier zum Download zur Verfügung und liegen im Rathaus der Gemeinde beim Fachdienst Planen und Bauen aus. Anregungen, Bedenken oder anderweitige Planungsvorschläge können eingereicht werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB - Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 202/II „Johannisstraße“ – 3. Änderung
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Glandorf hat am 24.10.2024 nach Vorberatung im Bau-, Planungs- & Umweltausschusses am 15.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 202/II „Johannisstraße“ – 3. Änderung “ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Abs 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs 1 und § 10a Abs 1 BauGB abgesehen wird.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,58 ha und liegt zwischen „Windmühlenstraße“ im Osten, der Straße „Am Markt“ im Süden und der „Johannisstraße“ im Westen. Im Norden wird das Plangebiet von den Grundstücken der benachbarten Wohnbebauung begrenzt.
Gegenstand der Planung ist die Neuausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes sowie die Erhaltung eines im Bestand vorhandenen Spielplatzes. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der beiliegenden Planskizze.
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Anlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Glandorf unter dem Link
https://www.glandorf.de/wohnen-wirtschaft/fuer-buerger/aktuelle-bauleitverfahren
in der Zeit von
16.12.2024 bis einschließlich 21.01.2025
eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichung können die Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben. Sie sollen möglichst auf elektronischem Weg übermittelt werden. Daher bittet die Gemeinde darum, Stellungnahmen an bauamt@glandorf.de per e-mail zu senden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Post) abgegeben werden.
Zusätzlich können die Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Glandorf, im Fachdienst Bauen und Umwelt, Zimmer Nr. 12, Münsterstraße 11, 49219 Glandorf, während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, Do. zusätzlich 14.00 Uhr – 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht eingesehen werden.
Gem. § 4a Abs 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Glandorf, 06.12.2024
gez.
Torsten Dimek
Der Bürgermeister