Aktuelle Meldungen
Willkommen bei der Pressestelle der Gemeinde Glandorf. Wir informieren tagesaktuell und umfassend. Sie sind Journalist und haben Fragen zu Glandorf oder der Arbeit der Gemeindeverwaltung? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Anliegen.
B 51: Radwegerneuerung von Glandorf bis nach NRW; Arbeiten werden im neuen Jahr fortgesetzt
Die Bauarbeiten für die Radwegerneuerung an der Münsterstraße (B 51) zwischen Glandorf und der Landesgrenze zu NRW werden zum 20. Dezember vorläufig
eingestellt und im neuen Jahr wieder aufgenommen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.
Bundestagswahl 2025 und Antragsformulare für Deutsche im Ausland
Die Bundestagswahl soll am 23. Februar 2025 stattfinden. Geplant ist, dass Bundeskanzler Olaf Scholz am 11. Dezember 2024 die Vertrauensfrage stellt – diese Entscheidung ist jedoch noch offen.
Der genaue Zeitpunkt, wann Ihnen die Wahlbenachrichtigungen zugestellt werden ist zum heutigen Tag noch nicht bekannt.
Nutzen Sie die Gelengenheit und machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch. Gerne auch über Ihre Wahlbenachrichtigung per Briefwahl mittels QR-Code. Hiermit lassen sich die Unterlagen ganz einfach beantragen.
Sie möchten uns als Wahlhelfer unterstützen? Wir tragen Sie gerne in unsere Liste und kontaktieren Sie, sobald jemand von den eigeteilten Wahlhelfern absagt.
Mailen Sie uns dazu einfach Ihre Kontaktdaten an buergerservice@glandorf.de .
Sie sind Auslandsdeutscher und begründen keinen Wohnsitz mehr in unserer Gemeinde? Dann können Sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, sofern Ihr letzter Inlandsaufenthalt in Glandorf verzeichnet war. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter folgendem Link der Bundeswahlleiterin:
https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/briefwahl.html
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Die AWIGO informiert: Abfallgebühren steigen zum 01. Januar 2025
Landkreis Osnabrück. Turnusgemäß wird zum 01. Januar 2025 eine neue Abfallgebührensatzung für den Landkreis Osnabrück mit einer Laufzeit von drei Jahren in Kraft treten. Wie in der heutigen Betriebsausschusssitzung einstimmig beschlossen, erhöhen sich die Beträge verglichen mit den aktuellen Gebührensätzen im Durchschnitt um 5,3 Prozent.
Ermittlung der Abfallgebühren
Zum Hintergrund: Im Auftrag des Landkreises Osnabrück ist die AWIGO für die öffentlich-rechtliche Entsorgung im Osnabrücker Land zuständig. In den vergangenen Monaten hat die Abfallwirtschaftsgesellschaft entsprechend der Regelungen der Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) Leistungsentgelte kalkuliert. Diese sogenannten Selbstkostenfestpreise sind für die nächsten drei Geschäftsjahre gültig und geben Aufschluss über die voraussichtlichen Kosten für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung von Anfang 2025 bis Ende 2027.
Bei der Kalkulation wurde die AWIGO von einer externen Unternehmensberatung begleitet, die das Zahlenwerk auch auf Angemessenheit überprüft hat. Die Selbstkostenfestpreise bilden die Basis für die dreijährige Gebührenkalkulation, die nun vom Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft abgesegnet wurde. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Kreistagssitzung am 16. Dezember.
Neue Gebühren für 2025
Die Steigerung der Abfallgebühren zum 01. Januar 2025 beträgt 5,3 Prozent im Vergleich zu den aktuellen Gebühren. Die neuen Gebühren gelten für einen Zeitraum von drei Jahren, das heißt bis zum 31. Dezember 2027. Die genauen Kosten, mit denen Haushalte im Landkreis rechnen können, ergeben sich in Abhängigkeit von der Größe der benutzten Abfallbehälter.
Ein Beispiel: Für einen Ein-Personen-Haushalt mit 60-Liter-Behältnis für Restmüll und 60-Liter-Tonne für Bioabfall ergeben sich ab 2025 Mehrkosten von 11,04 Euro pro Jahr bzw. 0,92 Euro im Monat.
Für einen Vier-Personen-Haushalt mit 180-Liter-Behältnis für Restmüll sowie 60-Liter-Volumen für Bioabfall lässt sich eine Steigerung in Höhe von jährlich 14,28 Euro bzw. monatlich 1,19 Euro feststellen.
Gründe für die Erhöhung
Warum die Erhöhung notwendig wird, erläutert Christian Niehaves, Geschäftsführer der AWIGO:
„Die steigenden Kosten ergeben sich insbesondere aus Lohnsteigerungen sowie gestiegenen Entsorgungskosten. Auch sind die IT-Kosten zuletzt aufgrund neuer Anforderungen an Betreiber Kritischer Infrastrukturen gestiegen. Zudem werden Themen wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit oder auch Digitalisierung für uns immer relevanter. Hier müssen ebenfalls Kosten in der Kalkulation für den anstehenden Gebührenzeitraum berücksichtigt werden.“
„Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass die erfolgte Kalkulation auf drei Jahre angelegt ist. Das bedeutet, dass die Gebühren im Januar 2025 einmal angehoben werden, dann aber bis Ende 2027 konstant bleiben.“, so Niehaves weiter.
Individuelle Gebühren sofort einsehbar
AWIGO-Kunden, die nicht bis zum Erhalt des neuen Gebührenbescheids im Januar 2025 warten und ihre zukünftigen Abfallgebühren schon jetzt ermitteln möchten, können die neue Gebührentabelle auf der AWIGO-Website (www.awigo.de) ab sofort herunterladen. Zudem bietet die AWIGO auf ihrer Website einen Gebührenrechner, mit dem Kunden ihre individuellen Gebühren berechnen lassen können.
Darüber hinaus steht für alle Rückfragen und weitere Informationen das AWIGO-Service-Center unter der Telefonnummer (0 54 01) 36 55 55 gerne zur Verfügung.
L 94: Endphase der Fahrbahnsanierung zwischen Glandorf und Bad Laer
Die Bauarbeiten für die Erneuerung der Landesstraße 94 bei Bad Laer gehen auf die Zielgerade, so dass ab Freitag, 29. November der letzte Bauabschnitt eingerichtet wird.
Mehr Informationen dazu können Sie der beigefügten Pressemitteilung entnehmen.
Fachangestellte(r) für Bäderbetriebe (m/w/d)
Die Gemeinde Glandorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit, in Teilzeit oder im Rahmen eines Minijobs für das Hallengartenbad eine(n) Fachangestellte(n) für Bäderbetriebe (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
- Aufsicht und Kontrolle des Badebetriebes
- Bedienung, Pflege und Wartung der technischen Anlagen
- Kontrolle der Hilfsparameter der Wasseraufbereitung
- Reinigung und Desinfektion im Schwimmbad
- Betreuung und Service für unsere Badegäste
- Sicherheit im Umgang mit Wasserrettungen und Notfallsituationen
(Erste-Hilfe-Maßnahmen)
Ihr Profil:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe
- Umfassende Kenntnisse in der Bädertechnik
- Ausgeprägte Kundenorientierung und Kontaktfreudigkeit
- Bereitschaft im Schichtdienst, an Wochenenden und an Feiertagen zu arbeiten
- Teamgeist und Flexibilität
Wir bieten Ihnen:
- Eine unbefristete Tätigkeit bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber
- Ein abwechslungsreicher, erfrischender Arbeitsalltag in einem hochmotivierten Team
- Die Vergütung erfolgt nach Qualifikation und beruflicher Erfahrung bis zu Entgeltgruppe 6 TVöD
- Eine betriebliche Zusatzversorgung
- Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung im Berufsbild
- Gewährung einer zusätzlichen leistungsorientierten Bezahlung auf Grundlage des TVöD-VKA
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns bis zum 13.12.2024 auf Ihre aussagekräftige, vollständige Bewerbung per E-Mail an bewerbung@glandorf.de.
Für Ihre persönlichen Fragen steht Ihnen Fachdienstleiter Dirk Schmalstieg unter der Telefonnummer 05426/9499-25 zur Verfügung.
Neue App für die digitale Ehrenamtskarte
Ab sofort steht allen ehrenamtlich Engagierten in Niedersachsen – und damit auch im Landkreis Osnabrück – eine neue App für die Ehrenamtskarte zur Verfügung. Die App kann kostenlos für Android und iOS in entsprechenden Stores heruntergeladen werden. Damit kann die Niedersächsische Ehrenamtskarte digital auf dem Smartphone oder Tablet mitgeführt und bei Bedarf vorgezeigt werden. Mit der Neuerung kann die Karte auch einfach und unkompliziert beantragt oder verlängert werden. Darüber hinaus haben Nutzerinnen und Nutzer schnell im Blick, welche Vergünstigungen es jeweils in der Nähe gibt.
Im Landkreis Osnabrück engagieren sich viele Menschen in Bereichen wie dem Rettungswesen, Sportvereinen, der Flüchtlingshilfe oder dem Umweltschutz. Dieses Engagement wird vom Land unter anderem mit der Ehrenamtskarte gewürdigt. Diese umfasst etwa 2.700 Vergünstigungen in Niedersachsen und Bremen – von Rabatten im Einzelhandel bis hin zu ermäßigten Eintritten in Museen und Schwimmbädern. Mit der App werden die angebotenen Vergünstigungen auf einer Karte angezeigt, so dass sich ortsnahe Ermäßigungen schnell finden lassen. Vor Ort sind Anbieter, die Vergünstigungen gewähren, häufig durch einen Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen erkennbar.
Die Voraussetzung für den Erhalt: Mehr als zwei Jahre müssen die Bewerberinnen und Bewerber jährlich 250 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet haben, das sind im Schnitt fünf Stunden pro Woche. Die Karte ist drei Jahre gültig. Bei fortbestehenden Voraussetzungen kann die Karte verlängert werden.
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Engagierte erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag kann schriftlich oder digital – jetzt auch über die App – gestellt werden.
Weitere Informationen gibt es unter folgendem Link: https://www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte.
Erzieher(in) / Tagespflegeperson (m/w/d) in Vollzeit gesucht
Die Gemeindeverwaltung Glandorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in einem Rahmen von 19-39 Stunden die Woche eine/n Erzieher(in) / Tagespflegeperson (m/w/d).
Es erwartet Sie ein dynamisches und engagiertes Team sowie kleine Forscher und Entdecker, die jeden Tag die Herausforderung suchen und Neues erleben möchten.
Ihre Aufgaben:
- Betreuung der Kinder in den Stammgruppen
- Organisation und Gestaltung des Gruppenalltages
- Den Kindern helfen, spielerisch die Welt zu entdecken
- Eine liebevolle und warmherzige Arbeitsatmosphäre schaffen
- Die Zusammenarbeit mit den Eltern fördern
Ihr Profil:
- Begeisterung und Einfühlungsvermögen an dem Umgang mit kleinen Kindern
- Kreativität
- Loyalität und Diskretion
- Sicheres Auftreten, Belastbarkeit und soziale Kompetenz
- Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen:
- Ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet mit viel Eigenverantwortung in einem hochmotivierten Team
- Eine sorgfältige Einarbeitung
- Vergütung nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD-VKA) mit einer Vergütung nach Qualifikation und beruflicher Erfahrung bis EG S8a SuE - inkl. Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung
- Möglichkeiten der persönlichen Weiterentwicklung durch Aus- und Weiterbildungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns bis zum 13.12.2024 auf Ihre aussagekräftige, vollständige Bewerbung per E-Mail an bewerbung@glandorf.de.
Für Ihre persönlichen Fragen steht Ihnen der Fachdienstleiter Herr Jürgen Leimkühler unter der Telefonnummer 05426/9499-14 zur Verfügung.
380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk
Am 30. September 2024 hat Amprion den Antrag auf Raumverträglichkeitsprüfung bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Der Antrag enthält den Vorschlagstrassenkorridor Westerkappeln-Gersteinwerk, in dem der Übertragungsnetzbetreiber im nächsten Schritt die detaillierte Planung der Leitungsführungvornehmen möchte.
Die öffentliche Auslegung zur Prüfung hat nun begonnen und findet im Zeitraum vom 21. Oktober 2024 bis zum 29. November 2024 statt.
Im nachfolgenden Link können Sie mehr über das Projekt erfahren, den aktuellen Planungsstand verfolgen.
Zudem erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Unser Team bekommt Verstärkung
Zum 01.10.2024 hat Charline Vennemann in der Gemeinde Glandorf ihre Tätigkeit als Mitarbeiterin im Fachdienst Bauen und Umwelt aufgenommen. Sie agiert in enger Zusammenarbeit mit Fachdienstleiter Frank Scheckelhoff in den zentralen Angelegenheiten der Bauleitplanung und kümmert sich vor allem um die Weiterentwicklung und Abwicklung der aktuellen Umweltangelegenheiten. Die kommunale Wärmeplanung wird dabei von großer Bedeutung sein.
Frau Vennemann absolvierte Ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit dem Schwerpunkt Kommunalverwaltung bei der Stadt Bramsche und war anschließend in der Gemeinde Bad Rothenfelde im Ordnungsamt tätig. Um sich beruflich weiterzuentwickeln sowie Beruf und Familienleben optimal zu verbinden, wechselte sie jetzt zur Gemeinde Glandorf. Sie freut sich auf die neue Herausforderung.
Die Bürgerinnen und Bürger können Sie persönlich während der Öffnungszeiten des Rathauses in der Woche jeweils vormittags oder unter der Mail-Adresse - vennemann@glandorf.de - erreichen.