Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Glandorf hat in seiner Sitzung am 12.05.2021 das Bürgerbegehren für zulässig erklärt.
Wie läuft der Bürgerentscheid ab?
“Ja” oder “Nein”? Mehr Möglichkeiten gibt es nicht bei der Abstimmung am 4. Juli 2021.
Ein Muster des Stimmzettels finden Sie als Anhang im Download.
Am 4. Juli liegt es in den Händen der Bürger und Bürgerinnen in Glandorf. Sie stimmen ab und entscheiden, wie es mit der Neugestaltung des Thieplatzes weitergeht. Doch wie läuft das Prozedere überhaupt ab?
Wann findet der Bürgerentscheid statt?
Alle Abstimmungsberechtigten erhalten bis zum 8. Juni 2021 eine Benachrichtigungskarte. Auf der Karte steht auch die Uhrzeit und das Abstimmungslokal, in dem die Person am 4. Juli 2021 ihre Stimme abgeben kann. Auf der Benachrichtigung ist ein Antrag auf Abstimmung per Brief beigefügt. Wer mit einer Benachrichtigungskarte rechnet, aber keine erhält, sollte Kontakt zur Verwaltung aufnehmen.
Wie lautet die genaue Fragestellung?
Auf dem Stimmzettel steht: “Sind Sie dafür, dass der Bau eines Nebelbrunnens auf dem Glandorfer Thieplatz unterbleibt und der Gedenkstein auf dem Thieplatz verbleibt?"
Auf die Frage kann entweder mit einem “Ja” oder “Nein” geantwortet werden. Jeder hat nur eine Stimme. Wenn Sie mehr als eine Stimme abgeben, ist der Stimmzettel ungültig.
Wo und wie können Bürger und Bürgerinnen ihre Stimme abgeben?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Grundsätzlich wird der Stimmzettel am 4. Juli 2021 von 8 bis 18 Uhr im Wahllokal ausgefüllt. Wer an dem Tag nicht persönlich erscheinen kann, kann vorher die Abstimmung per Brief beantragen. Die Stimme kann ausnahmsweise auch direkt im Rathaus abgegeben werden. Hierfür ist aber ein Termin mit den Mitarbeiern und Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros notwendig. Bei der persönlichen Stimmabgabe sollten Wähler und Wählerinnen auch immer den Personalausweis bei sich tragen.
Einen Online-Antrag für die Abstimmung per Brief finden Sie im unteren Bereich zum Download.
Wer darf abstimmen?
Abstimmungsberechtigt sind Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, die Deutsche sind oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Außerdem müssen Berechtigte mindestens seit drei Monaten in Glandorf wohnen.
Wie viele Bürger und Bürgerinnen können am 4. Juli abstimmen?
Die Gemeinde Glandorf geht aufgrund der Abstimmungsverzeichnisse von rund 5.480 Abstimmungsberechtigten aus. Geringfügige Änderungen können aber noch bis zum Abstimmungstag eintreten. Wie viel Prozent sich bei der Abstimmung beteiligen, ist dann natürlich noch eine andere Frage.
Unterscheidet sich der Bürgerentscheid in seinem Ablauf von dem Prozedere einer anderen Wahl, beispielsweise der Kommunalwahl?
Nein, die Abläufe entsprechen grundsätzlich denen, die auch bei einer Kommunalwahl gelten. Ein Unterschied ist, dass die Stimmen, die per Brief abgegeben werden bei der Auszählung in den Wahllokalen mit einbezogen werden.
Gibt es durch die aktuellen Schutzmaßnahmen bestimmte Vorgaben beim Ablauf?
Die genauen Vorgaben legt die Gemeind in Hygienekonzepten fest. Es wird voraussichtlich Beschränkungen hinsichtlich der Personenzahl geben, die sich gleichzeitig in einem Abstimmungslokal aufhalten darf, auch die Abstimmung per Brief im Rathaus wird wohl nach vorheriger Terminvergabe möglich sein. Wer persönlich abstimmt, sei es an der Urne am Sonntag oder vorher im Rathaus, sollte neben dem Personalausweis auch eine Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen.
Wann ist mit dem endgültigen Ergebnis des Bürgerentscheids zu rechnen?
Ein vorläufiges Ergebnis wird es - wie auch bei Wahlen üblich - noch am Abend des 4. Juli geben. Die Zahlen können auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden.
Wie ist das Ergebnis zu interpretieren?
Wenn die Mehrheit der Wähler und Wählerinnen mit “Ja” stimmt und die Mehrheit mindestens 1.096 Stimmen beträgt (20 Prozent der rund 5.480 Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl), ist der Entscheid aus Sicht der Initiatoren erfolgreich.