Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0

Gemeinde Glandorf  · Telefon: (05426) 9499-0

Corona Fußball

Sonderprogramm für Vereine in der Gemeinde Glandorf zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie

 

Der Rat der Gemeinde Glandorf hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 beschlossen, Vereinen in der Gemeinde Glandorf eine Förderung zur Abmilderung von Corona-Defiziten zu gewähren. Insgesamt stehen hierfür Mittel in Höhe von 15.000,00 € zur Verfügung. Die Mittel werden als Billigkeitsleistungen, also als freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch, gewährt. Die Verteilung der Mittel an die antragstellenden Vereine erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung.  

Die Billigkeitslösung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, jedoch maximal nur bis zur Höhe der die Notlage auslösende finanziellen Ausfälle.

Antragsberechtigt sind

  • Glandorfer Vereine, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind und
  • die bislang keine oder keine ausreichende, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehende, finanzielle Unterstützung erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Nachweise über unvermeidbare Defizite bei den laufenden Kosten (z. B. Miete und Betriebskosten) oder Einnahmeverluste
  • Zuwendungs- / Ablehnungsbescheide anderer Stellen
  • Kassenberichte für die Kalenderjahre 2020 & 2021, einschließlich der Einnahmen-/ Ausgabenrechnungen und Vermögensübersichten 2020 & 2021

Fristen

Frist ist der 31.08.2021.

Spätestens bis dahin müssen der Antrag und die Nachweise bei der Gemeindeverwaltung, Frau Uhlenhake, eingegangen sein.

Erneute Frist je nach Pandemielage möglich.

Ihr direkter Draht zu allen Angeboten der Gemeinde, zu Ansprechpartnern, Terminen und Veranstaltungen.