Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in die Planung einzubinden. Sie als Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, sich zu den Vorhaben zu äußern. An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Einsicht in die aktuellen Planungsabsichten der Gemeinde zu nehmen. Folgen Sie hierzu einfach diesem Link:
https://www.glandorf.de/wohnen-wirtschaft/fuer-buerger/aktuelle-bauleitverfahren