Die Bundestagswahl soll am 23. Februar 2025 stattfinden. Geplant ist, dass Bundeskanzler Olaf Scholz am 11. Dezember 2024 die Vertrauensfrage stellt – diese Entscheidung ist jedoch noch offen.
Der genaue Zeitpunkt, wann Ihnen die Wahlbenachrichtigungen zugestellt werden ist zum heutigen Tag noch nicht bekannt.
Nutzen Sie die Gelengenheit und machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch. Gerne auch über Ihre Wahlbenachrichtigung per Briefwahl mittels QR-Code. Hiermit lassen sich die Unterlagen ganz einfach beantragen.
Sie möchten uns als Wahlhelfer unterstützen? Wir tragen Sie gerne in unsere Liste und kontaktieren Sie, sobald jemand von den eigeteilten Wahlhelfern absagt.
Mailen Sie uns dazu einfach Ihre Kontaktdaten an buergerservice@glandorf.de .
Sie sind Auslandsdeutscher und begründen keinen Wohnsitz mehr in unserer Gemeinde? Dann können Sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, sofern Ihr letzter Inlandsaufenthalt in Glandorf verzeichnet war. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter folgendem Link der Bundeswahlleiterin:
https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/briefwahl.html
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.