Apps wie Instagram oder WhatsApp sind ab 16 Jahren zugelassen – und werden doch häufig schon von Grundschulkindern genutzt, ohne dass Eltern Einblick haben. Es ist ein Beispiel für Gefahren, die im Internet lauern. Diese standen im Mittelpunkt des Vortrags „Recht im Internet – Cybermobbbing, Sexting & Co“ der Rechtsanwältin Gesa Stückmann. Das Team der Bildungsregion Landkreis Osnabrück hatte zu der Online-Veranstaltung eingeladen. Dass das Thema gerade Eltern beschäftigt, zeigte die große Resonanz: Rund 220 Interessierte verfolgten den Vortrag.
Mit den mittlerweile vielfältigen Möglichkeiten Inhalte im Internet zu verbreiten, gehen auch viele Gefahren einher. Es können Texte, Bilder oder Filme sein, die digital verbreitet werden und so die betroffenen Personen beschämen, demütigen oder schikanieren. Insbesondere Kinder und Jugendliche können die Risiken noch nicht in vollem Umfang einschätzen, betonte die Referentin.
Junge Menschen können aber nicht nur auf diese Weise Schaden erleiden, sondern auch durch das sogenannte Cybergrooming, zeigte Stückmann weitere Gefahren auf. In diesem Fall werden sie von Erwachsenen über Apps oder Games kontaktiert und zu einem tatsächlichen Treffen aufgefordert – was ihre Eltern oftmals nicht ahnen. Aufklärung und Prävention seien die entscheidenden Faktoren zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, sagte die Rechtsanwältin.
Stückmann stellte zahlreiche Beispiele vor und erläuterte auch die rechtlichen Folgen. Je nach Ausmaß der Vorkommnisse sind einige Delikte strafbar und können auch zivilrechtlich verfolgt werden. So kann beispielsweise das Teilen von Bildern Anderer ohne Einverständnis rechtliche Folgen haben, denn dies stellt grundsätzlich einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild des Abgelichteten dar. Ein Verstoß kann daher zu teuren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen.
Eine Handreichung des Teams der Bildungsregion zum Umgang mit dem Thema Cybermobbing ist zu finden unter www.landkreis-osnabrueck.de/handreichung-cybermobbing.