Grundsteuerwerte per 1. Januar 2022 (Grundsteuerreform 2025)
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet ab dem 01.07.2022 eine Erklärung zu seinem Grundstück gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Bis zum 31.10.2022 sind die Erklärungen abzugeben.
Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Informationen, die von Ihnen einzutragen sind (vorläufig):
- Grundangaben:
- Aktenzeichen, zuständiges Finanzamt und Lagebezeichnung
- Eigentumsverhältnisse, ggf. Miteigentumsanteil
- Angaben zum Grund und Boden:
- Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens
- Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
- Angaben zu Gebäuden /Gebäudeteilen:
- Gebäudeart, Baujahr, Wohnfläche und Nutzfläche
Die entsprechenden Informationen – je nach Art des Grundvermögens – können Sie beispielhaft aus den folgenden Unterlagen entnehmen:
- Grundbuchauszug/Bestandsnachweis, Teilungserklärung
- Einheitswertbescheid/Grundsteuermessbescheid
Als Hilfe für die Zusammenstellung der benötigten Daten stellt die niedersächsische Finanzverwaltung den Grundsteuer-Viewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) zur Verfügung. In diesem finden Sie nützliche Informationen wie bspw. die Gemarkung, Flur, Flurstück, amtliche Fläche, Bodenrichtwert, durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde sowie den Lagefaktor. Anhängend finden Sie eine PDF, die Ihnen die Anwendung des Grundsteuer-Viewers erläutert.