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Das Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtige für das Jahr 2025 liegt vor. Dies präsentieren (von links): Stephan Peitzmeyer (Betreuungsstelle des Landkreises Osnabrück), Claudia Schumacher (SKF Osnabrück Stadt und Landkreis), Kreisrat Matthias Selle, Wolfgang Birke (SkFM Artland) und Stefan Hielscher (Betreuungsstelle des Landkreise Osnabrück)
Foto: Landkreis Osnabrück/Henning Müller-Detert

Osnabrück. Der Arbeitskreis „Rechtliche Betreuung“ für den Landkreis Osnabrück hat auch in diesem Jahr ein Faltblatt entwickelt, das zur Gewinnung und Förderung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern beitragen soll. Darüber hinaus liegt jetzt das Fortbildungsprogramm 2025 vor.

Das aktuelle Faltblatt enthält in einfacher Sprache Informationen, die vom Anregungsverfahren bis zu Aufgaben, Rechten und Pflichten eines rechtlichen Betreuers reichen. Diese unterstützen volljährige Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Über ein bestimmtes Verfahren beim Amtsgericht wird ihnen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt.

Nach wie vor wird der überwiegende Anteil an rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern von Familienangehörigen sowie sozial engagierten ehrenamtlichen Menschen wahrgenommen. Unterstützt werden sie bei den speziellen, formellen und vermögensrechtlichen Aufgaben durch Betreuungsvereine wie auch durch die Betreuungsstelle. Hier setzt das Fortbildungsprogramm 2025 an. Es enthält die einzelnen Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen.

Das Angebot richtet sich an alle Interessierten, die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen möchten. Interessenten sollten Freude an persönlichen Kontakten, Einfühlungsvermögen, Geduld und Freude an der Organisation von individuellen Hilfen haben. Die Betreuerinnen und Betreuer unterstützen bei schriftlichen und finanziellen Angelegenheiten sowie in persönlichen Angelegenheiten. Der Arbeitskreis „Betreuung“ im Landkreis Osnabrück berät zu Fortbildungen oder zur Übernahme einer Betreuung im Ehrenamt.

Zum Arbeitskreis gehören die Betreuungsstelle des Landkreises Osnabrück und die Betreuungsvereine Sozialdienst katholischer Frauen Osnabrück Stadt und Landkreis e.V. sowie der Katholische Verein für soziale Dienste im Artland e.V. (SkFM).

Informationen sind erhältlich bei Herrn Koopmann (SkF Stadt und Landkreis Osnabrück, Telefon: 0541/33876-22), Frau Schumacher (SkF Stadt und Landkreis Osnabrück, Telefon: 05439/1645) sowie Herrn Birke (SkFM Artland, Telefon: 0541/33144-20). Beim Landkreis Osnabrück gibt es Informationen bei Frau Pope (Telefon: 0541/501-3039), Frau Osterhold (Telefon: 0541/501-3439), Frau Grote (Telefon: 0541/501-3438), Frau Riepenhof (Telefon: 0541/501-3839), Frau Harbig (Telefon: 0541/501-3252), Herrn Hielscher (Telefon: 0541/501-3238), Herrn Alves (Telefon: 0541/501 3045), Frau Budke (Telefon: 0541/501 3240) und Herrn Peitzmeyer (Telefon: 0541/501-3038).

Pressekontakt

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