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Mikrozensuserhebung setzt in diesem Jahr letztmalig auf geschulte ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte

Auch in diesem Jahr findet in Niedersachsen eine Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) statt. Diese „kleine Volkszählung“ wird bereits seit 1957 jährlich durchgeführt, um schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten zur Nutzung v.a. durch Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu erheben. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird jährlich rund ein Prozent aller Haushalte befragt. Der Mikrozensus erfasse dabei verschiedene Lebensbereiche der Bevölkerung wie beispielsweise die Haushaltsgröße, den Bildungsstand und die Einkommenssituation von Menschen in Niedersachsen und Deutschland. Durch diese Erhebung solle ein möglichst umfassendes Bild der Lebenssituationen privater Haushalte gewonnen werden – auch im Bereich der Gmeinde Glandorf.

© Landesamt für Statistik Niedersachsen - Wie leben private Haushalte im Jahr 2024 in Niedersachsen? Wie viele Paare und Familien gibt es und wie viele Menschen leben allein? In welchen Berufen und Branchen arbeiten Erwerbstätige und wie viele von ihnen betreuen nebenbei Kinder und haben deshalb ihre Arbeitszeit reduziert? Diese und viele weitere politisch und gesellschaftlich relevante Fragen sollen auch im Jahr 2024 wieder durch den Mikrozensus beantwortet werden.

Im Jahr 2024 setzt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in einigen wenigen Regionen ein letztes Mal auf speziell geschulte ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die sich mit einem Schreiben bei den Haushalten für ein telefonisches Interview ankündigen. Die Erhebungsbeauftragten sind dabei zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Für alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten gilt, dass sie sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren können. In Zweifelsfällen können sich Haushalte die Legitimation der Erhebungsbeauftragten auch telefonisch vom LSN bestätigen lassen. Haushalte, die keine telefonische Befragung wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Auskünfte online zu erteilen oder auf Wunsch einen Fragebogen in Papierform zu erhalten.

Der Großteil der zu befragenden Haushalte wird jedoch – wie bereits in den vergangenen Jahren – direkt durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten. Um dafür im Vorfeld die anzuschreibenden Haushalte sowie die Gebäudestruktur zu ermitteln, setzt das LSN Erhebungsbeauftragte auch vor Ort zur Anschriftenklärung ein.

Das LSN bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2024 eine Ankündigung zur telefonischen Befragung oder ein Schreiben direkt vom LSN erhalten, die Arbeit des LSN und der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Die Auskünfte von erwerbslosen Personen, Studierenden oder älteren Menschen sind ebenso relevant wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Weiterführende Informationen zum Mikrozensus 2024 finden Interessierte im Internet auf der gemeinsamen Plattform der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter 

https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/informationen/informationen-zum-mikrozensus-3629

 

 

Pressekontakt

Gisela Uhlenhake
Anja Pille

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