Alle fünf Jahre wird der Landkreis Osnabrück aufgefordert dem Landgericht Osnabrück und den Amtsgerichten in Bad Iburg, Bersenbrück und Osnabrück Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen vorzulegen. Haben Sie Interesse an einem solchen Amt und möchten Sie sich zunächst einmal informieren, dann folgen Sie diesem Link:
https://www.schoeffen-nds-bremen.de/FAQ/
Haben Sie Interesse ein Amt als Jugendschöffe zu übernehmen? Dann reichen Sie uns bis Donnerstag, 20. April 2023 folgenden Antrag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ein https://schoeffenwahl2023.de/wp-content/uploads/Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Name, Vorname (ggf. bitte auch den Geburtsnamen angeben)
- Beruf
- Geburtstag und-ort
- Anschrift und Telefonnummer (ggf. Bitte auch email-Adresse und Handynummer angeben)
- Ablehnungsgründe gemäß §35 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Anliegend finden Sie die Voraussetzungen und Ablehnungsgründe, um als Jugendschöffe berufen bzw. nicht berufen werden zu können.