Aktuelle Meldungen
Willkommen bei der Pressestelle der Gemeinde Glandorf. Wir informieren tagesaktuell und umfassend. Sie sind Journalist und haben Fragen zu Glandorf oder der Arbeit der Gemeindeverwaltung? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Anliegen.
Cybermobbing: Vortrag über Gefahren und rechtliche Folgen findet große Resonanz
Apps wie Instagram oder WhatsApp sind ab 16 Jahren zugelassen – und werden doch häufig schon von Grundschulkindern genutzt, ohne dass Eltern Einblick haben. Es ist ein Beispiel für Gefahren, die im Internet lauern. Diese standen im Mittelpunkt des Vortrags „Recht im Internet – Cybermobbbing, Sexting & Co“ der Rechtsanwältin Gesa Stückmann. Das Team der Bildungsregion Landkreis Osnabrück hatte zu der Online-Veranstaltung eingeladen. Dass das Thema gerade Eltern beschäftigt, zeigte die große Resonanz: Rund 220 Interessierte verfolgten den Vortrag.
Besuch des Pferdeglockenfriedenstrecks in Glandorf
Pferdeglockenfriedenstreck auf den Spuren des "Westfälischen Friedens"
375 Jahre ist es her, dass der "Westfälische Friede" aus über dreißig Jahre andauernde Kriegsgeschehen in Europa beendete. Die Friedensstädte Münster und Osnabrück, wo der Friedensvertrag ausgehandelt und verkündet wurde, begehen dieses Jubiläum mit einem umfangreichen Veranstaltungsreigen.
Der im Jahr 2019 von Pferdefreunden gegründete Verein Friedensglocken e.V., der es sich zur Aufgabe gemacht hat auf Pferdekutschentrecks mit seiner aus Militärschrott gegossenen Friedenglocke für den Frieden zu werben, wird sich an diesen Feierlichkeiten beteiligen.
Wir suchen Verstärkung für unser Team
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir neue engagierte Mitarbeiter/innen.
Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Stellenanzeigen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Ukrainische Kinderbücher
Um die Integration der ukrainischen Kinder und Jugendlichen in den normalen Alltag zu erleichtern, hat die Gemeinde Bücher in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die Bücher stehen in der Glandorfer Bücherei zur unentgeltlichen Ausleihe zur Verfügung.
Ein herzlicher Dank gilt dafür der Katholischen öffentlichen Bücherei Glandorf.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Frau Tofiq unter der folgenden Telefonnummer:
(05426) 9499-30 oder E-Mail-Adresse: tofiq@glandorf.de
Die AWIGO informiert: Grünplätze schließen am 25. März um 13.00 Uhr
Landkreis Osnabrück. Am Samstag, 25. März 2023, schließen die landkreisweit 27 Grünplätze ausnahmsweise zwei Stunden eher als gewöhnlich. Die Tore sind also an diesem Samstag zwischen 09.30 und 13.00 Uhr geöffnet, teilt die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH mit.
Hintergrund ist eine innerbetriebliche Fortbildung des Abfallwirtschaftsunternehmens, die dem gesamten Kollegenkreis ermöglicht werden soll.
Die AWIGO bittet um Verständnis. Rückfragen beantwortet das Service Center unter info@awigo.de oder der Telefonnummer (0 54 01) 36 55 55.
Selbsthilfegruppe für Pflegende Angehörige: Angebote zur Unterstützung im Alltag
Das nächste Treffen der Selbsthilfegruppe Pflegende Angehörige findet am Montag, 27. März, 15 bis 16.30 Uhr, statt. Ort ist das Gemeindehaus der Bonnus-Gemeinde, Obere Martinistraße 54 in Osnabrück.
Petra Herder und Susanne Klesse, beide Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Osnabrück, werden erläutern, mit welchen Mitteln der Pflegeversicherung Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert werden können und wie sich Anbieter für solche Leistungen finden lassen.
Gäste sind herzlich willkommen. Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten, Telefon: 0541/65555. Weitere Informationen: www.pflegende-angehoerige-os.de unter „Aktuelles“.
Anmeldung für Osterfeuer verstreicht am 24.03.2023
Verbrennen pflanzlicher Abfälle zu Ostern, Anmelden von Osterfeuern
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist grundsätzlich verboten.
Hierfür gibt es gute Gründe: Nachbarn beklagen sich mit Recht über Belästigung durch Rauchgeruch und über Gesundheitsrisiken durch Abgase. Für Vögel und andere Kleintiere wird das Feuer zum Scheiterhaufen.
Feuer, die dem Zweck der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen, sind auch in der Osterzeit verboten. Wer sie trotzdem durchführt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Osterfeuer stellen nur dann eine Ausnahme dar, wenn sie eindeutig und zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen. Sie sind 14 Tage vorher beim Ordnungsamt der Gemeinde schriftlich anzumelden. Ein entsprechender Vordruck steht Ihnen als Anhang zur Verfügung.
Osterfeuer dürfen nur Ostersonntagabend abgebrannt werden. Die Größe des Osterfeuers hat 150 m³ nicht zu überschreiten. Der Mindestabstand zu benachbarten Wohngebäuden ist 50 m, zu sonstigen Gebäuden, Bäumen und Hecken sowie öffentlichen Straßen und Wegen 25 m.
Gebührenpflichtige Genehmigungen für Osterfeuer werden nur erteilt, wenn sie von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und sie im Rahmen einer öffentlichen für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden. Die Gebühr beträgt 26,00 €.
Alle genehmigten Osterfeuer werden der Neuen Osnabrücker Zeitung mitgeteilt. Im Mitteilungsblatt und auf unserer Homepage werden diese zusätzlich veröffentlicht.
Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
Alle fünf Jahre wird der Landkreis Osnabrück aufgefordert dem Landgericht Osnabrück und den Amtsgerichten in Bad Iburg, Bersenbrück und Osnabrück Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen vorzulegen. Haben Sie Interesse an einem solchen Amt und möchten Sie sich zunächst einmal informieren, dann folgen Sie diesem Link:
https://www.schoeffen-nds-bremen.de/FAQ/
Haben Sie Interesse ein Amt als Jugendschöffe zu übernehmen? Dann reichen Sie uns bis Donnerstag, 20. April 2023 folgenden Antrag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ein https://schoeffenwahl2023.de/wp-content/uploads/Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Name, Vorname (ggf. bitte auch den Geburtsnamen angeben)
- Beruf
- Geburtstag und-ort
- Anschrift und Telefonnummer (ggf. Bitte auch email-Adresse und Handynummer angeben)
- Ablehnungsgründe gemäß §35 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Anliegend finden Sie die Voraussetzungen und Ablehnungsgründe, um als Jugendschöffe berufen bzw. nicht berufen werden zu können.