Ab Samstag den 23.10.2021 findet die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Osnabrück Anwendung.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Zutritt NUR mit 3G (geimpft, getestet, genesen) gestattet. „Selbsttests“ werden NICHT akzeptiert, Kinder und Jugendliche (Schüler) bis einschl. 18 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit, auch in Ferienzeiten.
Ohne Nachweis ist kein Einlass gestattet.