Liebe Bürgerinnen und Bürger Glandorfs,
am 19. Februar 2021 ist mir als Bürgermeisterin ein Bürgerbegehren angezeigt worden. Nach rechtlicher Vorprüfung durch die Verwaltung hat der Verwaltungsausschuss am 25.03.21 festgestellt, dass das Verfahren, so ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen – formal betrachtet – zulässig ist. Da ich vielfach angesprochen wurde, möchte ich Sie/Euch in diesem Zusammenhang über Fakten und Hintergründe informieren.
Den vollständigen Faktencheck und die Stellungnahme finden Sie hier zum Download.