Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0

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Bild von Dirk (Beeki®) Schumacher auf Pixabay

Aufgrund der Corona-Pandemie dürfen in der Gemeinde Glandorf auch in diesem Jahr keine Osterfeuer abgebrannt werden.

Angesichts der aktuellen Entwicklung mit steigenden Inzidenzwerten ist nicht absehbar, dass über die Osterfeiertage Lockerungen in Kraft treten, die ein Abbrennen von Osterfeuern möglich machen.

Es sollte daher kein Baum- und Strauchschnitt zu Osterfeuern aufgeschichtet werden, da dieser voraussichtlich wieder abgetragen werden muss. Mögliche anfallende Grünabfälle können aber wie gewohnt über die Grünplätze der AWIGO entsorgt werden.
Es wird auch nicht möglich sein, nachträglich Osterfeuer abzubrennen. Ausnahmegenehmigungen werden seitens des Landkreises Osnabrück nicht erteilt.
Das unzulässige Verbrennen von pflanzlichen Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Pressekontakt

Gisela Uhlenhake

Anja Pille

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