Der Landkreis Osnabrück hat nach den rechtlich ausschlaggebenden Zahlen des Robert-Koch-Instituts seit mehreren Tagen eine Inzidenz von 10 überschritten. Der Landkreis muss darauf mit einer sogenannten feststellenden Allgemeinverfügung reagieren, so dass die Regeln der Landesverordnung für eine Inzidenz von über 10 Anwendung finden. Einzelheiten sind der u. a. Pressemitteilung zu entnehmen.