Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0

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Osnabrück. Die Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück bittet darum, aufgrund der Trockenheit kein Wasser aus Oberflächengewässern abzuschöpfen. Die Entnahme mittels Pumpe ist ohne behördliche Erlaubnis strikt untersagt.

Feldfrüchte, garteneigene Blumen oder Gemüsepflanzen leiden unter der Trockenheit der vergangenen Wochen. Auch der eine oder andere Schauer ändert an dieser Situation wenig. Die Lösung mittels einer Pumpe aus dem in Reichweite verlaufenden Fluss, Bach, Graben oder dem benachbarten Teich Wasser zu entnehmen liegt dann nahe. Diese Verhaltensweise bedroht jedoch Tiere und Pflanzen, die an einem Gewässer leben. Durch massive Wasserentnahmen wird der ökologische Zustand des betroffenen Gewässers mit seinen Fischen, Amphibien und Insekten nicht nur gefährdet, sondern kann sogar völlig zerstört werden. Deshalb können alle Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, dass Gewässer ihren guten, ökologischen Wert dauerhaft behalten. Inhaber einer entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis müssen ebenfalls darauf achten, dass durch den verbleibenden Abfluss im Gewässer der gute ökologische Zustand jederzeit gewährleistet bleibt.

Pressekontakt

Gisela Uhlenhake

Anja Pille

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