Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Ziel des Bürgerbegehrens ist es, einen Ratsbeschluss außer Kraft zu setzen (siehe auch Info-Seite Bürgerentscheid). Der Rat ist das oberste beschlussfassende Gremium einer Gemeinde. Ein Bürgerbegehren gegen seine Entscheidung auf den Weg zu bringen, ist demokratisches Recht. Womöglich hatte der Rat jedoch gute Gründe für seine Entscheidung, auch wenn sie letztlich nur mit einer knappen Mehrheit gefällt wurde. Hier seien nur einige aufgeführt:

  • fünf Jahre Entscheidungsprozess mit intensiver Bürgerbeteiligung
  • zu der Doppelfrage des Bürgerbegehrens bis November 2020 Konsens aller (!) Ratsfraktionen
  • Schaffung von mehr Platz auf dem Thie durch Abbau der Hochbeete und Versetzen des Gedenksteins ans Rathaus
  • einmaliges Versetzen des Gedenksteins (bei Erfolg des Bürgerentscheids erneute Umstellung des Steins zum Thie, zusätzliche Kosten gut 2.000 €)
  • anders als bei den anderen „Brunnen“ im Ortskern: erstmalig Einbindung des geplanten „Wasserspiels“ in ein gutes städtebauliches Konzept
  • einfach zu wartende unterirdische Technik, einfach abzustellender Wasserfluss
  • Gesamtkosten Wasserspieltechnik: ca. 30.000 €, davon ca. 18.900 € (= 63%) gefördert; Gemeindeanteil also ca. 11.000 €. (Kosten Bürgerentscheid ca. 15.000 €. Die multifunktionalen Sitzelemente, bei/an denen das Wasserspiel läuft, sind nicht Bestandteil der Frage des Bürgerbegehrens.)

Die Gesamtmaßnahme wird mit 63 % über die Dorfentwicklung gefördert. Deshalb können auf der Fläche in den nächsten 12 Jahren keine (!) grundsätzlichen Änderungen vorgenommen werden. Die aktuelle Neugestaltung des Thie steht einer auch diskutierten und evtl. in Zukunft angestrebten Realisierung der „großen“ Lösung mit Einbeziehung des ganzen Platzes jedoch nicht im Wege.

Pressekontakt

Gisela Uhlenhake

Anja Pille

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