B E K A N N T M A C H U N G
der
Gemeinde Glandorf
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 231 „Heidestraße“, 2. Änderung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Glandorf hat in seiner Sitzung am 13.03.2024, nach Vorberatung durch den Bau-, Planungs-, und Umweltausschuss am 12.03.24, den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Inhalt dieser 2. Bebauungsplanänderung ist die teilweise Rücknahme des festgesetzten Regenrückhaltebeckens im Südwesten und die Aufhebung von Pflanzbindungen und -geboten im nördlichen Teilbereich der Fläche, die eine umfassendere und flexiblere Flächenausnutzung zum Hintergrund haben.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden Planausschnitt dargestellt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 231 „Heidestraße“, 2. Änderung erfolgt in der Zeit
vom 04.Oktober 2024 bis einschließlich 05. November2024
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 231 „Heidestraße“, 2. Änderung wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den zugehörigen Fachgutachten als Anlagen sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Homepage der Gemeinde Glandorf unter https://www.glandorf.de/wohnen-wirtschaft/fuer-buerger/aktuelle-bauleitverfahren bereitgestellt.
Zusätzlich werden die Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Glandorf, im Fachdienst Bauen und Umwelt, Zimmer Nr. 12, Münsterstraße 11, 49219 Glandorf, während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, Do. zusätzlich 14.00 Uhr – 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Auslegung umfasst die folgenden Unterlagen:
- Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 231 „Heidestraße“, 2. Änderung
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 231 „Heidestraße“, 2. Änderung
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 231 „Heidestraße“, 2. Änderung
- Abwägung zu den Verfahrensschritten Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Fachbeitrag Schallschutz (Gewerbelärm) zum Bebauungsplan Nr. 231 „Heidestraße“ (2. Änderung), Projekt-Nr. 23-141-01, RP Schalltechnik, Osnabrück, Stand: 03.07.2023
- Faunistischer Fachbeitrag & Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP), Glandorf- Bebauungsplan Nr. 231 „Heidestraße“ – 2. Änderung, Ökoplanung münster, Münster, Stand: 27.10.2023 / 31.10.2023
Nachstehende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug | Schutzgut |
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung | ibt Ingenieure + Planer | Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Pflanzen/ Biotoptypen, Tiere/ Artenschutz, Biologische Vielfalt, Klima/ Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche und deren Wechselwirkungen. Bewertung und Ermittlung von Eingriff und Kompensation. | |
Fachgutachten | Ökoplanung münster | Faunistischer Fachbeitrag & Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Tiere |
Tiere |
RP Schalltechnik | Fachbeitrag Schallschutz (Gewerbelärm) | Mensch | |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung) | Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück | • Hinweis zu Emmissionskonigenten | Mensch |
Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim |
• Hinweis zu potenziellen Koflikten zwischen gewerblichen und schutzbedürftigen Nutzungen in Hinblick auf Schallimmissionen |
Mensch | |
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie | • Hinweise zu Baugrundverhältnissen | Boden | |
Landkreis Osnabrück | • Hinweise zur Vorrangggebieten für Trinkwassergewinnung im RROP • Hinweis zu Emissionskontingenten • Hinweis zum Denkmalschutz (Bodenfunde) • Hinweise zum landwirtschaftlichen Immissionsschutz • Hinweise zur Beseitigung der Wallhecke • Hinweise zur Entwässerung / Regenrückhaltebecken |
Sach- und Kulturgüter, Natur, Landschaftsbild, Mensch, Wasser | |
Stellungnahmen der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung) | Bürger 1 | • Hinweis zur Wallhecke • Hinweise zur Grünordnung parallel zur Laudieker Straße • Hinweis zu Uferschwalbe im Erdhügel • Hinweis zum klimagerechten Umgang mit Niederschlagswasser und Art der Versiegelung |
Landschaftsbild, Tiere, Klima, Wasser, Boden |
Während der Dauer der öffentlichen Auslegung können die Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben. Sie sollen möglichst auf elektronischem Weg übermittelt werden. Daher bittet die Gemeinde darum, Stellungnahmen an bauamt@glandorf.de per e-mail zu senden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Post) abgegeben werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich durch Einsichtnahme in die Unterlagen über die Planungsabsichten zu informieren und am Planverfahren zu beteiligen.
Gem. § 4a Abs 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Glandorf, 26.09.2024
Torsten Dimek
Der Bürgermeister