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Zur Neugestaltung des Thieplatzes – Bürgerbegehren Faktencheck
Ziel des Bürgerbegehrens ist es, einen Ratsbeschluss außer Kraft zu setzen (siehe auch Info-Seite Bürgerentscheid). Der Rat ist das oberste beschlussfassende Gremium einer Gemeinde. Ein Bürgerbegehren gegen seine Entscheidung auf den Weg zu bringen, ist demokratisches Recht. Womöglich hatte der Rat jedoch gute Gründe für seine Entscheidung, auch wenn sie letztlich nur mit einer knappen Mehrheit gefällt wurde. Hier seien nur einige aufgeführt:
- fünf Jahre Entscheidungsprozess mit intensiver Bürgerbeteiligung
- zu der Doppelfrage des Bürgerbegehrens bis November 2020 Konsens aller (!) Ratsfraktionen
- Schaffung von mehr Platz auf dem Thie durch Abbau der Hochbeete und Versetzen des Gedenksteins ans Rathaus
- einmaliges Versetzen des Gedenksteins (bei Erfolg des Bürgerentscheids erneute Umstellung des Steins zum Thie, zusätzliche Kosten gut 2.000 €)
- anders als bei den anderen „Brunnen“ im Ortskern: erstmalig Einbindung des geplanten „Wasserspiels“ in ein gutes städtebauliches Konzept
- einfach zu wartende unterirdische Technik, einfach abzustellender Wasserfluss
- Gesamtkosten Wasserspieltechnik: ca. 30.000 €, davon ca. 18.900 € (= 63%) gefördert; Gemeindeanteil also ca. 11.000 €. (Kosten Bürgerentscheid ca. 15.000 €. Die multifunktionalen Sitzelemente, bei/an denen das Wasserspiel läuft, sind nicht Bestandteil der Frage des Bürgerbegehrens.)
Die Gesamtmaßnahme wird mit 63 % über die Dorfentwicklung gefördert. Deshalb können auf der Fläche in den nächsten 12 Jahren keine (!) grundsätzlichen Änderungen vorgenommen werden. Die aktuelle Neugestaltung des Thie steht einer auch diskutierten und evtl. in Zukunft angestrebten Realisierung der „großen“ Lösung mit Einbeziehung des ganzen Platzes jedoch nicht im Wege.
FRAU. MACHT. POLITIK.
Nachdem einige Veranstaltungen und geplante Aktionen zu diesem Thema pandemiebedingt leider nicht umgesetzt werden konnten, haben die Ratsfrauen (inklusive Bürgermeisterin) entschieden, sich nicht unterkriegen zu lassen. Für nahezu alle Themenbereiche ist es wichtig, dass (noch) mehr Frauen das Wort ergreifen und dass sie Gehör finden. Die Glandorfer Lokalpolitikerinnen aller Fraktionen laden alle interessierten Frauen herzlich zum Gespräch, Erfahrungsaustausch und lockeren Beisammensein am
Mittwoch, den 23. Juni 2021, um 20 Uhr in die Aula der Ludwig Windthorst-Schule
ein! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. (Die Aula dürfte groß genug sein, dass die Abstandsregeln etc. gewahrt werden können.)
Bürgerbegehren / Bürgerentscheid zum Thieplatz-Umbau
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Glandorf hat in seiner Sitzung am 12.05.2021 das Bürgerbegehren für zulässig erklärt und als Datum für den nun durchzuführenden Bürgerentscheid Sonntag, den 4. Juli 2021, festgelegt.
Vor diesem Hintergrund informiert die Gemeinde ihre Bürgerinnen und Bürger zum Bürgerentscheid.
Corona-Schnelltest in Apotheken
Die Adler-Apotheke und die Johannis-Apotheke in Glandorf führen Schnelltests nach Terminvereinbarung durch.
Adler-Apotheke, Münsterstraße 17, 49219 Glandorf, Tel.: 05426-94710
Johannis-Apotheke, Münsterstraße 7, 49219 Glandorf, Tel.: 05426-2012
Unter anderem ist es mögich Schnelltests im Schnelltestzentrum in Bad Laer durchzuführen. Vereinbaren Sie über folgenden Link einen Termin: https://www.terminland.de/malteser-testzentrum/
Bürgerbegehren – Faktencheck
Liebe Bürgerinnen und Bürger Glandorfs,
am 19. Februar 2021 ist mir als Bürgermeisterin ein Bürgerbegehren angezeigt worden. Nach rechtlicher Vorprüfung durch die Verwaltung hat der Verwaltungsausschuss am 25.03.21 festgestellt, dass das Verfahren, so ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen – formal betrachtet – zulässig ist. Da ich vielfach angesprochen wurde, möchte ich Sie/Euch in diesem Zusammenhang über Fakten und Hintergründe informieren.